Höhe der Tagessätze der festgesetzten Geldstrafe
LG Regensburg – Az.: 5 Qs 151/19 – Beschluss vom 22.08.2019
1. Der Beschluss des Amtsgerichts … vom 18.07.2019 sowie die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers …X vom 30.07.2019 werden für gegenstandslos erklärt.
2. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über den Einspruch des Beschwerdeführers gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts … vom 03.07.2019 an das Amtsgericht … zurückverwiesen.
3. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Gründe
I.
Das Amtsgericht … erließ am 03.07.2019 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachts des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 1, 6 Abs. 1 PflVG, § 52 StGB. In der Rechtsfolge setzt das Amtsgericht … 50 Tagessätze zu je 40,00 Euro fest. Der Strafbefehl wurde dem Beschwerdeführer ausweislich der vorliegenden Postzustellungsurkunde am 05.07.2019 zugestellt.
Mit Schreiben vom 10.07.2019, eingegangen beim Amtsgericht … am 11.07.2019, erhob der Beschwerdeführer Einspruch gegen den Strafbefehl. Zur Begründung brachte der Beschwerdeführer vor, dass er sich gegen die Höhe des Tagessatzes wende, da er arbeitslos und aktuell ohne Einkommen sei. Er lebe derzeit bei seinem Vater. Die festgesetzte Geldstrafe übersteige seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiter tätigte der Beschwerdeführer auch Ausführungen zur Sache selbst. Insbesondere brachte er vor, dass er mit dem gegenständlichen Fahrrad lediglich eine Probefahrt habe machen wollen. Er habe den Elektromotor zuvor selbst an dem Fahrrad verbaut. Ein Akku sei noch nicht am Rad angebracht gewesen. Er habe das Rad dann auf dem Gelände des … testen wollen, da er davon ausgegangen sei, dass es sich um ein Privatgelände handele.
Daraufhin fragte das Amtsgericht … bei der Staatsanwaltschaft … an, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im Beschlusswege dahingehend bestehe, die Höhe eines Tagessatzes auf 15,00 Euro festzusetzen. Mit Verfügung vom 16.07.2019 stellte die Staatsanwaltschaft … einen entsprechenden Antrag.
Mit Beschluss vom 18.07.2019 änderte das Amtsgericht … den Rechtsfolgenausspruch des Strafbefehls sodann dahingehend ab, dass die Höhe eines Tagessatzes 15,00 Euro betrage. Die Geldstrafe belaufe sich somit unter Berücksichtigung der im Strafbefehl bereits rechtskräftig festgesetzten 50 Tagessätze auf insgesamt 750,00 […]