Verjährungsfristen und Nachhaftung für Ärzte – Schadensersatzansprüche
Auch wenn zweifelsohne jeder behandelnde Arzt seinen Beruf mit der größtmöglichen Sorgfalt auf der Basis der allgemeinen medizinischen Standards ausübt, sind auch Ärzte lediglich Menschen. Dies bedeutet, dass auch ihnen Fehler unterlaufen können. Diese Fehler können sich in negativen Folgen für den Patienten äußern, sodass gesundheitliche Schäden des Patienten letztlich niemals zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können. Zwar schuldet der behandelnde Arzt dem Patienten aufgrund des rechtlichen Verhältnisses ausdrücklich nicht den Erfolg der Behandlung, allerdings haftet der Arzt gegenüber dem Patienten dennoch bei Schäden, die aufgrund von Behandlungsfehlern auftreten. Es ist daher für jeden Arzt unerlässlich, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Diese Berufshaftpflichtversicherung tritt dann für den entstandenen Schaden im Zuge des Schadensersatzes ein. Im Zuge der Nachhaftung gilt dies auch dann, wenn ein Patient auch noch viele Jahre später aufgrund des Behandlungsfehlers entsprechende Schadensersatzansprüche anmeldet.
Im Zusammenhang mit der sogenannten Nachhaftung in der Arzthaftpflicht ist es immens wichtig zu wissen, wie es in Deutschland mit den Verjährungsfristen von entsprechenden Schadensersatzansprüchen aussieht.
(Symbolfoto: Von MaximP/Shutterstock.com)
Gerade dann, wenn Ärzte altersbedingt den Arztberuf zugunsten der Rente aufgeben oder wenn sich Ärzte aus irgendwelchen Gründen heraus dazu entscheiden, eine berufliche Neuorientierung durchzuführen, ist die Frage der Nachhaftung in der Arzthaftpflicht besonders wichtig. Bedingt durch den Umstand, dass die Berufshaftpflicht in der Regel mit der Beendigung der beruflichen Tätigkeit – unabhängig von den Gründen der Beendigung – auch endet, sollten Ärzte auf jeden Fall die Frage nach der ausreichenden Versicherung klären. Dies ist wichtig, damit nicht Fehler aus der Vergangenheit den Arzt auch nach der Beendigung der Tätigkeit noch einholen. Mitunter können die Schadensersatzforderungen merkliche Höhen erreichen, die wirtschaftlich nur schwer aus eigenen Mitteln bewältigt werden können.
Die entsprechenden Verjährungsfristen bei Schadensersa[…]