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Befristetes Anerkenntnis in der BU-Versicherung

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Wann ist ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung unwirksam?
Menschen, die aufgrund einer Langzeiterkrankung berufsunfähig werden, können, sofern sie über eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, auf diese Versicherung auch zurückgreifen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auf der Grundlage des Versicherungsvertrages den vereinbarten Betrag an den Versicherungsnehmer aus. Zumeist erfolgt diese Auszahlung auf der Basis von monatlichen Leistungen, welche jedoch ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers seitens des Versicherungsgebers voraussetzt. Ein derartiges Anerkenntnis wird in der Regel nach einem Antrag des Versicherungsnehmers auch postalisch erteilt, allerdings muss hierbei zwischen dem befristeten Anerkenntnis und dem unbefristeten Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit seitens des Versicherungsgebers unterschieden werden. In der gängigen Praxis erfolgt nur zu häufig ein befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers seitens des Versicherungsgebers, was natürlich durchaus gravierende Folgen für den Versicherungsnehmer nach sich zieht. In gewissen Fällen jedoch ist dieses befristete Anerkenntnis sogar rechtlich unwirksam.

Ein befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers bedeutet, dass der Versicherungsgeber diese Berufsunfähigkeit nur für einen ganz bestimmten Zeitraum anerkennt und dass der Versicherungsnehmer dann nach Ablauf dieser Zeitspanne einen neuen Leistungsantrag an den Versicherungsgeber richten muss.

(Symbolfoto: Von Drazen Zigic/Shutterstock.com)

Aus Sicht des Versicherungsgebers ist das befristete Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers überaus komfortabel. Dies liegt daran, dass der Versicherungsnehmer sich zunächst erst einmal mit einem neuen Leistungsantrag an den Versicherungsgeber richten muss und in diesem Zuge auch gleich direkt das Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit wieder beweisen muss. Hierin liegt letztlich auch ein großer Unterschied zwischen dem befristeten Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit und dem unbefristeten Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit seitens […]


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