Ist eine mündliche Zusage für ein Job ohne Arbeitsvertrag gültig und bindend?
Jeder Mensch, der sich auf eine freie Stelle in einem Unternehmen bewirbt, hofft letztlich auf die Zusage des Unternehmens und dass sich aus der Bewerbung heraus ein neues arbeitsvertragliches Verhältnis ergibt. Daher ist das Vorstellungsgespräch ein wichtiger zentraler Baustein der Bewerbung. Wer es erst einmal zu einem Vorstellungsgespräch schafft, der hat bereits eine erste wichtige Hürde bei dem Bewerbungsverfahren genommen und erhält dort auch die Gelegenheit, sich dem potenziellen neuen Arbeitgeber persönlich zu präsentieren. Die wenigsten Bewerber erwarten direkt im Zuge des Bewerbungsgesprächs oder direkt unmittelbar danach eine Entscheidung des Unternehmens. Dementsprechend stellt sich dann, wenn die Jobzusage direkt im Zuge des Bewerbungsgesprächs oder sehr kurzfristig danach am Telefon erfolgt, auch die Frage, ob die mündliche Jobzusage überhaupt rechtmäßig und entsoprechend bindend ist oder ob es sich dabei lediglich um eine lose Aussage handelt.
Welche notwendigen Vertragsbestandteile sind erforderlich?
Welche Vertragsbestandteile bei einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend notwendig sind, ergibt sich aus den § 611 sowie 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zu den notwendigen Vertragsbestandteilen im Sinne dieser beiden Paragrafen gehören
die genaue Definition der jeweiligen Vertragsparteien
die Definition der Arbeitsleistungen bzw. Arbeitsdienste
der Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie der etwaige Zeitraum
Weitergehende Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf die Vergütung sowie die Arbei[…]