Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mündliche Jobzusagen – Sind diese bindend?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ist eine mündliche Zusage für ein Job ohne Arbeitsvertrag gültig und bindend?
Jeder Mensch, der sich auf eine freie Stelle in einem Unternehmen bewirbt, hofft letztlich auf die Zusage des Unternehmens und dass sich aus der Bewerbung heraus ein neues arbeitsvertragliches Verhältnis ergibt. Daher ist das Vorstellungsgespräch ein wichtiger zentraler Baustein der Bewerbung. Wer es erst einmal zu einem Vorstellungsgespräch schafft, der hat bereits eine erste wichtige Hürde bei dem Bewerbungsverfahren genommen und erhält dort auch die Gelegenheit, sich dem potenziellen neuen Arbeitgeber persönlich zu präsentieren. Die wenigsten Bewerber erwarten direkt im Zuge des Bewerbungsgesprächs oder direkt unmittelbar danach eine Entscheidung des Unternehmens. Dementsprechend stellt sich dann, wenn die Jobzusage direkt im Zuge des Bewerbungsgesprächs oder sehr kurzfristig danach am Telefon erfolgt, auch die Frage, ob die mündliche Jobzusage überhaupt rechtmäßig und entsoprechend bindend ist oder ob es sich dabei lediglich um eine lose Aussage handelt.

(Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)

Aus rechtlicher Sicht heraus betrachtet sind auch mündliche Jobzusagen verpflichtend. Dies kommt daher, dass das deutsche Recht für einen Arbeitsvertrag ausdrücklich keine verbindliche Schriftform vorschreibt. Wenn sich ein Unternehmen mit einem Bewerber auf die entsprechenden Modalitäten des Arbeitsverhältnisses einig wird, dann hat auch die mündliche Zusage eine rechtlich bindende Wirkung. Es müssen lediglich sämtliche notwendigen Vertragsbestandteile vorhanden sein.

Welche notwendigen Vertragsbestandteile sind erforderlich?
Welche Vertragsbestandteile bei einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend notwendig sind, ergibt sich aus den § 611 sowie 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zu den notwendigen Vertragsbestandteilen im Sinne dieser beiden Paragrafen gehören

die genaue Definition der jeweiligen Vertragsparteien
die Definition der Arbeitsleistungen bzw. Arbeitsdienste
der Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie der etwaige Zeitraum

Weitergehende Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf die Vergütung sowie die Arbei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv