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Fristlose Kündigung wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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ArbG Aachen – Az.: 3 Ca 3137/18 – Urteil vom 08.10.2019

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Streitwert: 16.609,- EUR.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung.

Der Beklagte betreibt ein Unternehmen zur Arbeitnehmerüberlassung und beschäftigt mehr als zehn Arbeitnehmer.

Der 1985 geborene Kläger ist beim Beklagten seit dem 15.11.2017 als Kraftfahrer beschäftigt. Bei einem Stundenentgelt von 12,51 EUR brutto erzielte der Kläger bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden ein Entgelt in Höhe von 2001,61 EUR brutto. Auf den Arbeitsvertrag der Parteien (Bl. 6 ff. d.A.) wird Bezug genommen.

Ob das Arbeitsverhältnis unbelastet war und ob der Kläger schon eine Abmahnung erhalten hatte, ist zwischen den Parteien streitig.

Der Kläger war an die Firma S. GmbH (im Folgenden: S.) verliehen worden. Von der Firma S. wurde der Kläger als Fahrer von Müllfahrzeugen eingesetzt. Er war für die Firma S. dabei jedenfalls am 31.07.2018 und am 06.08.2018 jeweils in B. im Einsatz.

Am 24.08.2018 schrieb Frau C. von der Firma S. dem Beklagten eine E–Mail folgenden Inhalts, auf die Bezug genommen wird (Bl. 41e d.A.):

„Hallo Herr J., Hallo Herr D.

wie eben telefonisch besprochen, eine kurze Schilderung der Sachverhalte:

31.07.2018 – L.

Hr. F.. war Fahrer des Fahrzeuges X.S. 5..

L. / Ecke Hof in B. wurde ihm vom Lader mitgeteilt, er solle stehen bleiben. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten (enge Straßenecke und zusätzlich Straßenkanalarbeiten) wollte Herr T. die Gelben Säcke zum LKW bringen. Herr F. versuchte trotz der Aufforderung zu warten, zu wenden und rückwärts heran zu fahren. Dabei wurde eine Laterne, die an einer Hauswand befestigt war, herunter gerissen (siehe Foto). Der Vorfall wurde von Herrn F. nirgends gemeldet, weder bei uns, noch beim Geschädigten. Er fuhr weiter. Erst durch die Aufforderung des Geschädigten den Schaden zu begleichen, wurden wir darauf aufmerksam gemacht. Auf meine Nachfrage bekam ich die Antwort, er hätte nichts gemerkt und keinen Hinweis von seinem Kollegen erhalten. (siehe PDF Datei)

06.08.2018 – W. X.

Hr F.. war Führer des Fahrzeugs X.S.

Im W. X. in B. fuhr er an einer Anfallstelle vorbei und es war notwendig, zurück zu fahren. Der Lader, Hr. N., gab ihm den Hinweis weiter vorn zu drehen und dann zurück zu fahren. Statt dem Hinweis zu folgen, setzte Herr F. rückwärts und riss dabei mit dem Unterboden des LKWs eine[…]


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