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Vermieterpfandrecht – Wann und wie darf der Vermieter pfänden?

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Es ist bedauerlicherweise in Deutschland keine Seltenheit, dass ein Mieter gegenüber dem Vermieter mit der Mietzahlung säumig wird und dementsprechend seiner Verpflichtung zur Mietzahlung nicht nachkommen kann. Den meisten Mietern ist durchaus bewusst, dass sich aus dieser Säumnis heraus auch sehr negative Konsequenzen entwickeln können, allerdings ist der Umfang der negativen Folgen relativ unbekannt. Die meisten Mieter rechnen mit einer Kündigung oder auch einer zivilrechtlichen Klage des Vermieters, damit dieser auf diesem Wege seine offenen Forderungen gegenüber dem Mieter geltend macht. Die wenigsten Mieter wissen allerdings, dass auch ein Vermieter ein eigenständiges Pfandrecht besitzt und dieses auch zur Begleichung von offenen Forderungen geltend machen kann.

Wenn ein Mieter gegenüber dem Vermieter mit Mietzahlungen in Rückstand gerät, so kann der Vermieter unter Anwendung des Pfandrechtes das persönliche Eigentum der Mietpartei pfänden lassen.

(Symbolfoto: Von rtbilder/Shutterstock.com)
Die rechtliche Grundlage zum Pfandrecht des Vermieters
Das Pfandrecht des Vermieters ergibt sich aus dem § 562 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gem. dieses Paragrafen besitzt ein Vermieter das Recht, das Pfandrecht anzuwenden, wenn der Mieter den vertraglich vereinbarten Mietzahlungen nicht nachkommt. Der § 562 BGB besagt jedoch auch, dass dieses Pfandrecht mit gewissen Voraussetzungen verknüpft sind. Die wichtigste Voraussetzung hierbei ist, dass die offenen Forderungen des Vermieters in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem im Zuge des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassenen Eigentum des Vermieters zusammenhängen. Das Vermieterpfandrecht greift dementsprechend nicht in jedem Fall. B

eispiele dafür, wann das Vermieterpfandrecht zur Anwendung gebracht werden kann, sind

Miet- sowie Nebenkostenrückstände des Mieters
Mietausfallersatz
Nutzungsentschädigungen
Ansprüche des Vermieters, die aus unterlassenen Mängelanzeigen heraus resultieren
Schadensersatzansprüche aufgrund von beschädigten Mietsachen

Jedem Mieter wird sich nunmehr die Frage stellen, ob ein Vermieter im Zuge seines Vermieterpfandrechts grundsätzlich jeden Gegenstand, der sich im Eigentum des Mieters bef[…]


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