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Löschung Roggenrente im Grundbuch bei fehlender Bestimmtheit

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 5 W 104/18 – Beschluss vom 22.10.2019

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) – Grundbuchamt – vom 20. Juli 2018, Gz. M… Blatt 7…-11, aufgehoben.
Gründe
I.

Die Antragstellerin ist eingetragene Eigentümerin der im Grundbuch von M…Blatt 7…verzeichneten Grundstücke. In Abteilung II ist unter der laufenden Nummer 1 seit dem 31. Mai 1879 folgendes Recht (im Folgenden: Roggenrente) eingetragen: „Eine vom 1. Oktober 1877 ab nach dem Fälligkeitstermin vorangegangenen jedesjährigen Martini-Marktpreises der Marktstadt Frankfurt (Oder) in Gelde abzuführende jährliche Roggenrente, eingetragen mit dem Vorzugsrechte der abgelösten Abgaben für die Pfarre, das Rektorat, die Küsterei und die Organistenstelle zu M… auf Grund des Ablösungsrezesses vom 9./18 April, 25. Mai 1878/14. März 1879…“.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2017 bat die Antragstellerin das Grundbuchamt um Mitteilung der jährlich zu leistenden Rente zur Ermittlung des Ablösungsbetrages nach § 10 GBBerG. Für den Fall, dass sich die Höhe nicht ermitteln lasse, beantragte sie die Löschung des Rechts von Amts wegen. Das Grundbuchamt forderte vom Landeshauptarchiv am 2. August 2017 Grundbuchauszüge aus den Altakten M… Blatt 6…und M… Blatt 7… an, die am 16. August 2017 übersandt wurden. Bereits zuvor hatte das Grundbuchamt am 15. Juni 2017 beim Landeshauptarchiv die Übersendung eines Grundbuchauszugs sowie die Kopie des Akteninhalts bezüglich der Eintragung der Roggenrente erbeten. Das Landeshauptarchiv übersandte daraufhin am 22. Juni 2017 die angeforderten Grundbuchauszüge sowie Kopien des der Eintragung des Rechts zugrunde liegenden Rezesses aus der Rezessakte. Am 25. Juni 2017 teilte das Grundbuchamt der Antragstellerin mit, das Landeshauptarchiv habe die Rezessbeteiligten und die Höhe der jeweils zu entrichtenden Rente mitgeteilt, die entsprechenden Unterlagen könnten eingesehen werden. Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin am 4. September 2017 erneut um Mitteilung der Rentenhöhe gebeten hatte, hat das Grundbuchamt mit Schreiben vom 8. September 2017 seinen Hinweis wiederholt, Rezessbeteiligte und Höhe der durch diese zu entrichtenden Rente seien bekannt. Das Grundbuchamt wandte sich sodann mit Schreiben vom 4. Januar 2018 an das Evangelische Pfarramt M… und bat um Mitteilung eines in Frage kommenden Ablösebetrages. Am 10. April 2018 teilte dieses mit, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 2% des Grundstüc[…]


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