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Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag: wo liegen die Unterschiede?

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Oft verwechselt aber dennoch völlig unterschiedlich:  Aufbebung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis, das zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages geschlossen wurde, kann auf verschiedene Arten von beiden Seiten beendet werden. Unterschieden wird dabei grundsätzlich erst einmal zwischen der einseitigen Beendigung und einer zweiseitigen Beendigung. Die zweiseitige Beendigung ist in der Regel einvernehmlich und wird zumeist durch einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag geregelt. Viele Arbeitnehmer oder auch Arbeitgeber wissen jedoch gar nicht, wo der Unterschied zwischen dem Aufhebungsvertrag und dem Abwicklungsvertrag liegt und welche Vor- und Nachteile mit den jeweiligen Verträgen einhergehen.

(Symbolfoto: Von Alexander Limbach/Shutterstock.com)
Der Aufhebungsvertrag
Rechtlich betrachtet wird von einem Aufhebungsvertrag gesprochen, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer einvernehmlich zu einem ganz klar definierten Zeitpunkt endet. Im Zuge eines Aufhebungsvertrages erhält der Arbeitnehmer in der Regel von dem Arbeitgeber eine Abfindungszahlung, welche den Verlust des Arbeitsplatzes ein Stück weit kompensieren soll. Durch den Aufhebungsvertrag wird die Kündigung und der damit verbundene Kündigungsschutz umgangen. Dementsprechend geltend für den Aufhebungsvertrag auch keinerlei Kündigungsfristen im Sinne der §§ 621 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Ein rechtlich wirksamer Aufhebungsvertrag bedarf gem. § 623 BGB zwingend der Schriftform. In dem Aufhebungsvertrag können weitergehende Regelungen wie die Urlaubsabgeltung sowie auch das Arbeitszeugnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer individuell geregelt werden.
Der Abwicklungsvertrag
Durch einen Abwicklungsvertrag wird die ohnehin schon feststehende Arbeitsverhältnisbeendigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in einem neuen Vertrag geregelt. Der Abwicklungsvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die einvernehmliche Art und Weise, wie die Parteien diese Arbeitsverhältnisbeendigung abwickeln möchten und wie das Arbeitsverhältnis der beiden Parteien bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung ausgestaltet sein soll. In ein[…]


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