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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren gegen juristische Person und das handelnde Organ

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Oberlandesgericht Thüringen – Az.: 1 OLG 171 SsBs 75/18 – Beschluss vom 06.11.2019

1. Das Urteil des Amtsgerichts Mühlhausen vom 13.03.2018 wird aufgehoben.

2. Das Verfahren wird eingestellt.

3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Gründe
I.

Durch Bußgeldbescheid des Freistaates Thüringen, Landesamt für Verbraucherschutz, vom 29.06.2017 wurden gegen den Betroffenen T M als Disponent der Verfahrensbeteiligten, dem die Aufgabe oblag, in der C. GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrer die Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten, wegen fahrlässiger Zuwiderhandlungen nach §§ 8 Abs. 1, 8a Abs. 4 FPersG und § 22 Abs. 2 ArbZG i. V. m. § 30 Abs. 1 OWiG, vier Geldbußen in Höhe von je 200 € festgesetzt. In der Anlage zum Bußgeldbescheid sind die Verstöße gegen die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen, begangen von insgesamt 12 angestellten Fahrern der Firma, im Einzelnen aufgelistet:

– Verstoßliste 1

12 Zuwiderhandlungen gegen § 20 Abs. 2 FPersG

– Verstoßliste 2

75 Zuwiderhandlungen gegen Art. 8 Abs. 2 oder 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

(tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden wurde innerhalb eines Bezugszeitraumes von 24 Stunden unterschritten)

23 Zuwiderhandlungen gegen Art. 7 Satz1der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

31 Zuwiderhandlungen gegen Art. 8 Abs. 2 oder 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

(tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden wurde innerhalb eines Bezugszeitraumes von 24 Stunden unterschritten)

2 Zuwiderhandlungen gegen Art. 8 Abs. 2 oder 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

(tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden wurde innerhalb eines Bezugszeitraumes von 30 Stunden unterschritten – Mehrfahrerbesatzung)

32 Zuwiderhandlungen gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

1 Zuwiderhandlung gegen Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 165/2014

2 Zuwiderhandlungen gegen Art. 7 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

2 Zuwiderhandlungen gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

– Verstoßliste 3

2 Zuwiderhandlungen gegen § 20 Abs. 1 Satz 3 FPersV

– Verstoßliste 4

98 Zuwiderhandlungen gegen § 3 ArbZG

47 Zuwiderhandlungen gegen § 4 ArbZG

(Ruhepause nicht rechtzeitig gewährt)

1 Zuwiderhandlung gegen § 4 ArbZG

(nach Tagesarbeitszeit vo[…]


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