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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – Arglist Kfz-Verkäufer bei Anbringen falscher Umweltplakette

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LG Nürnberg-Fürth – Az.: 6 O 4354/19 – Urteil vom 25.11.2019

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.703,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.06.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Multivan Comfortline mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer … .

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer 1. genannten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.

3. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 808,13 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.06.2019 zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 8.703,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufes.

Die Beklagte bot auf der Internetseite „www.mobile.de“ ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW Multivan Comfortline 2.5 TDI zu Verkauf an (Anlage K 1). In dem Inserat war das Fahrzeug u.a. mit

„Umweltplakette 4 (Grün)“

beschrieben. Im Begleittext zum Inserat (Anlage K 1a) hieß es u.a.

„Die ALU-Felgen sind eine der schönsten für dieses Modell und ein absoluter Hingucker“.

Das zum Verkauf angebotene Fahrzeug war seit dem 15.05.2018 auf den Ehemann der Beklagten, Herrn F. H., unter dem amtlichen Kennzeichen PAF … zugelassen (Anlage K 7). Bei der Besichtigung des Fahrzeugs durch den Kläger am 10.04.2019 wurden die Verkaufsgespräche durch den Ehemann der Beklagten geführt. Zu diesem Zeitpunkt war an Rande der Frontscheibe des Fahrzeugs eine grüne Umweltplakette (Klasse 4) angebracht, die den Aufdruck „PAF …“ zeigte (Anlagen K 2 und K 3).

Daraufhin schlossen die Parteien am 12.04.2019 einen handschriftlich niedergelegten Kaufvertrag und vereinbarten einen Kaufpreis von 8.500,- € (Anlage B 1). In der Vertragsurkunde heißt es u.a.:

„ohne Gewährleistung, Probefahrt durchgeführt“.

(Symbolfoto: Von Dusan Petkovic/Shutterstock.com)[…]


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