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Verkehrsunfall – aussteigender Beifahrer – Tätigkeit bei Betrieb KFZ

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OLG Celle – Az.: 14 U 77/19 – Urteil vom 16.12.2020

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. März 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover <17 O 52/15> teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil einschließlich des Verfahrens aufgehoben und die Sache für das Betragsverfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung inHöhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der VollstreckungSicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 339.678,08 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Die Parteien streiten um Ansprüche im Rahmen des Gesamtschuldner-innenausgleichs nach einem Verkehrsunfall.

Am 06.05.2007 gegen 3:00 Uhr befuhr der Beklagte zu 1) mit dem bei der Beklagten zu 3) Kfz-haftpflichtversicherten Taxi, einem Pkw VW Passat, dessen Halter der Beklagte zu 2) war, die BAB … Richtung H. Der Beklagte zu 1) beförderte die britischen Soldaten T., C. und H., die zu ihrer Kaserne in S.-F. zurückkehren wollten, nachdem sie in H. gefeiert hatten. Die Fahrgäste waren erheblich alkoholisiert, bei Herrn T. wurde später eine BAK von 1,79g ‰ festgestellt. Bei Kilometer … stoppte der Beklagte zu 1) das Fahrzeug auf dem Seitenstreifen, weil sich der hinten links sitzende H. übergeben musste. Der Beifahrer T. stieg aus und begab sich zur linken hinteren Tür, die Herr H. zwischenzeitlich geöffnet hatte, um seinem Kameraden zu helfen. Auch die Fahrertür wurde geöffnet. Kurze Zeit später näherte sich auf dem rechten von drei Fahrspuren ein bei der Klägerin haftpflichtversicherter Sattelzug, der vom Zeugen W. gesteuert wurde. Er kollidierte mit den geöffneten Türen des Beklagtenfahrzeugs und erfasste Herrn T., der dabei schwer verletzt wurde und am 22.05.2007 infolge des Unfalls verstarb.

Einzelheiten zum Unfallhergang sind streitig.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing G. zum Unfallhergang eingeholt. Der Beklagte zu 1) wurde später we[…]


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