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Voreintragung Erben bei Eintragung Nießbrauch mittels postmortaler Vollmacht

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OLG Köln – Az.: I-2 Wx 343/19 – Beschluss vom 19.12.2019

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 21.10.2019 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Schleiden vom 08.10.2019, SL-57xx-x, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses bis zum 10.02.2020 verlängert wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.

Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.08.2019 verstorbene A (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen.

Die Erblasserin hatte am 10.07.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – Schleiden am 20.09.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet – UR.Nr. 2xx/2018 des Notariatsverwalters Dr. B in C (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter D als alleinige Vollerbin, ersatzweise deren Kinder, die Beteiligten zu 2) bis 4), als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Dem Beteiligten zu 1) hat sie im Wege des Vermächtnisses u.a. ein lebenslanges und unentgeltliches Nießbrauchrecht an dem im Rubrum bezeichneten Grundstück zugewandt. Weiterhin hat die Erblasserin den Beteiligten zu 1) in dem notariellen Testament unwiderruflich und unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt, die Erfüllung der Vermächtnisse an sich selbst durchzuführen und alle hierzu erforderlichen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge für alle Erben abzugeben. Letztlich hat sie den Beteiligten zu 1) „vorsorglich“ auch zum Testamentsvollstrecker über ihren Nachlass berufen mit der einzigen Aufgabe, die Erfüllung der Vermächtnisse an sich selbst durchzuführen.

Am 26.08.2019 hat die Tochter der Erblasserin, Frau D, die Erbschaft nach der Erblasserin zur Niederschrift des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Schleiden ausgeschlagen (Bl. 49 ff. d.A.).

Mit notariell beurkundetem Vermächtniserfüllungsvertrag vom 27.09.2019 – UR.Nr. 1285/2019 des Notars E in F – hat sich der Beteiligte zu 1), im eigenen Namen und aufgrund unwiderruflicher postmortaler Vollmacht der Erblasserin vom 10.07.2018 handelnd, den Nießbrauch an dem im Rubrum bezeichneten Grundstück eingeräumt sowie die Eintragung bewilligt und beantragt. Mit Schriftsatz vom 02.10.2019 hat der beurkundende Notar E unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift des notariell beurkundeten Vermächtniserfüllungsvertrages vom 27.09.2019 Grundbuchberichtigung entsprechend der Erbfolge nach der Erblasserin und Eintragung des Nießbrauchrechts zugunsten des Beteiligten z[…]


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