Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Versterben des Mieters in Mietwohnung eine Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Tempelhof-Kreuzberg – Az.: 15 C 59/20 – Urteil vom 24.11.2020

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger gemeinschaftlich 2.000,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2019 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Die Kläger sind Erben des verstorbenen Mieters der 2-Zimmer-Wohnung L(…) Straße (…) Berlin; Vermieterin der Wohnung war die Beklagte, die von dem Verstorbenen als Mietsicherheit einen Betrag von 2.000 Euro bar erhalten hatte.

Zwischen dem 18. und dem 24. Oktober 2018 verstarb der Mieter in der Wohnung. Er wurde dort am 24. Oktober 2018 im Schlafzimmer aufgefunden. Wegen des in der Wohnung nach dem Versterben des Mieters herrschenden schlechten Geruchs, ließen die Kläger eine Sonderreinigung zum Preis von 2.261,00 Euro durchführen; sie ließen außerdem das Laminat der Wohnung zum Preis von 1.150,00 Euro neu verlegen und eine Wohnungsgrundreinigung zum Preis von 113,05 Euro durchführen.

Nachdem der Mietvertrag von den Klägern zum 31. Januar 2019 gekündigt worden war, fand am 14. Januar 2019 eine Wohnungsabnahme zwischen der Beklagten und dem Kläger zu 3 statt, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob anlässlich der Abnahme eine Vereinbarung über den Verbleib der Mietsicherheit getroffen wurde. Anlässlich der Wohnungsübergabe unterzeichneten die Beklagte und der Kläger zu 3 ein Wohnungsabnahmeprotokoll, Anlage K 9 sowie ein von dem Kläger zu 3 aufgesetztes Schreiben, Blatt 64 d.A. In das Wohnungsabnahmeprotokoll wurde von der Beklagten handschriftlich hinzugefügt

„Malerarbeiten werden vom Vermieter durchgeführt. Der Nachlass von Herrn (…) übergibt die Wohnung mit 9 Laminat und in einem ordnungsgemäßen Zustand“.

In dem von dem Kläger zu 3 vorbereiteten Schreiben bittet die Erbengemeinschaft die gezahlte Kaution von 2000 Euro auf ein näher bezeichnetes Konto zu überweisen. Wegen des Inhalts des Übergabeprotokolls und des von dem Kläger zu 3 verfassten Schreibens wird gemäß § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf die Anlagen Bezug genommen.

Mit Schreiben vom 10. September 2019 ließen die Kläger die Beklagte auffordern, die Mietsicherheit bis zum 25. September 2019 an sie zu erstatten.

Die Kläger beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an die Kläger gemeinschaftlich 2000 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäis[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv