Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigenbedarfskündigung wegen geplanter WEG-Wohnungszusammenlegung zulässig?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Hamburg – Az.: 25a C 286/19 – Urteil vom 08.09.2020

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung … bestehend aus einem Zimmer, Küche, Flur, Bad, WC und einem Kelier zu räumen und geräumt unter Herausgabe aller Schlüssel an die Kläger zu übergeben.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 12 % und die Beklagte zu 88 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger gemäß Ziff. 1 des Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 2.400,00 abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von Euro 5.000,00 leisten. Im Übrigen kann der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis 31.01.2021 bewilligt.
Beschluss
Der Streitwert wird auf Euro 3.720,00 festgesetzt.
Tatbestand:
Die Kläger verlangen von der Beklagten Räumung und Herausgabe der im Tenor genannten Wohnung wegen Eigenbedarfs.

Die Kläger … sind Eigentümer zweier nebeneinanderliegenden Wohnungen im …. Die in der Mitte befindliche – streitgegenständliche – 1-Zimmer-Wohnung wird und von der Beklagten aufgrund eines mit den Klägern im Jahr … geschlossenen Mietvertrages bewohnt. Die links daneben befindliche 2-Zimmer-Wohnung wird von den Klägern zeitweilig genutzt, die sich bisher allerdings auch häufig in einer in ihrem Eigentum stehenden 3-Zimmer-Wohnung … aufgehalten haben. Wegen des genauen Schnittes der im Hochparterre gelegenen Wohnungen wird auf den Grundriss Anlage K4 Bezug genommen. In dem … befindet sich in einem höheren Stockwerk noch eine weitere 1-Zimmer-Wohnung, die von … der Beklagten bewohnt wird.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 28.12.2018 (Anlage K2) erklärten die Kläger die Kündigung des Mietverhältnisses mit der Beklagten wegen Eigenbedarfs zum 31.12.2019. Zur Begründung führten sie aus, dass sie die beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen mittels eines Wanddurchbruchs zu einer rollstuhlgerechten Wohneinheit verbinden möchten, da sie einen altersgerechten Wohnsitz in Hamburg mit getrennten Schlafzimmern benötigen. Zu diesem Zeitpunkt lag noch kein statischer Nachweis für die Durchführbarkeit eines Wanddurchbruchs zwischen den beiden Wohnungen vor, auch gab es noch keine[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv