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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kürzung Jahresurlaub bei Corona-Kurzarbeiter

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Urlaubsanspruch: Ist die Urlaubsreduzierung während der Kurzarbeit zulässig?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Arbeitsmodell, welches weltweit so in dieser Form seinesgleichen sucht. Die Kurzarbeit in ihrer ursprünglichen Form wurde dabei jedoch weniger zugunsten der Arbeitnehmer, als zugunsten der Arbeitgeber von dem Gesetzgeber ins Leben gerufen, da auf diese Weise finanziell arg existenzbedrohte Unternehmen mehr oder minder wirtschaftlich unter die Arme gegriffen werden konnte. Dies geschah jedoch seitens des Gesetzgebers nicht aufgrund von purer Gutherzigkeit. Vielmehr war der Hintergedanke, dass durch diese Maßnahme letztlich auch Arbeitsplätze mittel- bis langfristig gerettet werden können.

Urlaubsanspruch gekürzt bei Kurzarbeitergeld – Ist das zulässig? (Symbolfoto: Von Alexander Limbach/Shutterstock.com)
Viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagen
Durch die anhaltende Corona-Pandemie ist die Wirtschaft in Deutschland sehr stark belastet worden. Sehr viele Unternehmen, die vor der Corona-Pandemie etwaig noch wirtschaftlich gut situiert waren, kämpfen aktuell um das Überleben. Dies begründet sich dadurch, dass durch wegbrechende Aufträge letztlich auch die Umsätze einbrechen, sodass Unternehmen ihre Fixkosten in Form von monatlichen Lohnkosten nicht mehr tragen können. Der Staat hat diesbezüglich zwar Hilfsmaßnahmen ins Leben gerufen, doch verlaufen die Zahlungen an die antragsstellenden Unternehmen mehr als schleppend. In der Theorie mag sich der Gedanke der Bundesregierung zwar als überaus gut herausstellen, jedoch sieht die gängige Praxis nun einmal anders aus. Auch im Hinblick auf die Corona-Kurzarbeit gestaltet sich der reine Grundgedanke der Bundesregierung als überaus löblich, doch in der Praxis ist dies speziell für den Arbeitnehmer mit sehr vielen Einschnitten verbunden. Ein gutes Beispiel hierfür ist letztlich die Kürzung des Jahresurlaubes für Corona-Kurzarbeiter, welche jüngst von dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf per Gerichtsurteil bestätigt wurde.

Wer als Corona-Kurzarbeiter aktuell auf den vollen Jahresanspruch Klage einreichen möchte, könnte sich mit einer sehr bösen Überraschung konfrontiert sehen. Das Landesarbeitsgericht hat ein sehr eindeutiges Urtei[…]


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