Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testament – Anwendbarkeit der Zweifelsregelung über Einsetzung als Nacherbe und als Ersatzerbe

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 2 W 85/19 – Beschluss vom 30.01.2020

1. Die Beschwerde vom 14.10.2019 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 11.9.2019 wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem vorläufigen Verfahrenswert in Höhe von 200.000 € als Gesamtschuldner.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschluss Hamburg-Blankenese, mit dem ein Erbscheinsantrag des Beschwerdeführers Markus S vom 30.4.2019 zurückgewiesen worden ist.

Der angefochtene Beschluss ist den Beschwerdeführern am 16. September 2019 zugestellt worden. Sie haben mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2019, eingegangen bei Gericht am 15. Oktober 2019, Beschwerde eingelegt.

eintreten soll, soll die

Das letztgültige Testament der Erblasserin vom 20.12.2010 lautet unter anderem: „Zu meinem Erben setze ich allein meinen Sohn Martin F, geboren am …, wohnhaft am … 20a, in … Hamburg ein. Soweit mein Sohn Martin zum Erben berufen ist, erhält er die Stellung eines Vorerben, von allen Beschränkungen befreit, soweit das Gesetz es zulässt. Nacherbe nach ihm, wobei der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben eintreten soll, soll die Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen werden, geschäftsansässig Hamburg 22303, Südring 36.“

Die Beschwerdeführer tragen vor, aus einem Gesamtverhalten der Erblasserin ergebe sich, dass diese nach dem Tod ihres Sohnes Martin F und auch bereits zuvor die Einsetzung des Nacherben als Ersatzerben des vorverstorbenen Martin F nicht wünschte. Im November 2017, anlässlich des Umzugs der Erblasserin in das H.. Haus habe sich die Erblasserin entschlossen, das ihr gehörende, nicht mehr bewohnte Reihenhaus zu verkaufen. Seit Mitte 2018 habe sie den Wunsch geäußert, ihren Nachlass neu zu ordnen und ihre aktuellen Vorstellungen zu dokumentieren. Bereits 2018 habe die Erblasserin den Wunsch nach einer Testamentsänderung geäußert und dementsprechend einen Testamentsentwurf mit der Rechtsanwältin Frau H besprochen. Dieser gegenüber habe sie auch erklärt, dass die Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen vom Nachlass nichts mehr erhalten solle. Insgesamt ergebe sich, dass die Erblasserin eindeutig aufgrund des gravierenden Einschnitts, bestehend in dem Tod ihres Sohnes Martin, keine Ersatzerbeinsetzung des zuvor eingesetzten Nacherben mehr gewünscht habe und beabsichtigte, ihr Testament zu korrigieren.

Mit Nichtabhilfebeschluss vom 15. Oktober 2019 hat[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv