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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl

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LG Frankenthal – Az.: 3 KLs 5171 Js 112/18 – Urteil vom 05.02.2020

1. Der Angeklagte ist schuldig des gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall.

2. Unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Göttingen vom 30.07.2018 (Az. 62 Js 14766/18), vom 28.12.2018 (Az. 27 Js 41075/17) – unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 13.03.2019 (Az. 27 Js 41075/17) – und des Urteils des Amtsgerichts Duderstadt vom 19.03.2019 (Az. 44 Js 16764/18) wird der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

3. Die erlittene Auslieferungshaft wird im Verhältnis 1 : 1 angerechnet.

4. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

5. Als Tatmittel werden eingezogen:

PKW Mercedes Benz CLS, FIN …

1 Paar Gartenhandschuhe

1 Spachtel

1. 2 Meisel

1 Damenstrumpf mit Sehschlitzen

Der Wert des Taterlangten in Höhe von 9.804,84 € wird eingezogen. Insoweit haftet der Angeklagte als Gesamtschuldner mit den derzeit unbekannten Mittätern.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 242, 243 Absatz 1 Nr. 1, 249, 250 Absatz 1 Nr. 1b, 22, 23, 53, 54, 73 ff, 74 StGB

Gründe

I.

Der heute 38jährige Angeklagte wurde in … geboren und wuchs in … auf. Nach dem Besuch der Grundschule, wechselte er auf die Hauptschule, die er nach der 7. Klasse mit einem Abgangszeugnis verließ. Anschließend war er als Produktionshelfer und auf Baustellen tätig. Eine Ausbildung hat der Angeklagte mangels Schulabschluss und Angst vor den schulischen Anforderungen nie begonnen. In der Folgezeit war der Angeklagte meist über Personalleasingfirmen als Verpacker, Möbelpacker und Zusteller tätig, wobei es immer wieder zu kurzzeitigen Phasen der Arbeitslosigkeit kam. Etwa sieben Jahre lang war der Angeklagte für die Firma seines Schwagers als Maler und Möbelaufbauer tätig, bevor die Firma 2017 oder 2018 ihre Tätigkeiten einstellte. Zuletzt bezog der Angeklagte Arbeitslosengeld II, knapp 400 Euro monatlich, wobei das Sozialamt auch die Mietkosten seiner Wohnung übernahm.

In seiner Jugend kam der Angeklagte in Kontakt mit Cannabis, das er in der Folge regelmäßig rauchte. Mit 23 oder 24 Jahren begann der Angeklagte auch härtere Drogen, wie Kokain und Heroin zu sich zu nehmen, wobei er diese nach eigenen Angaben niemals intravenös konsumierte. Alkohol war für den Angeklagten nie ein Problem. 2007 schloss der Angeklagte ein[…]


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