Das Laser- Messgerät Leivtec XV3 wird wegen unzulässigen Messwertabweichungen vorerst nicht mehr eingesetzt. Tausende Geblitze könnten jetzt straffrei ausgehen. Fehlerhafte Messungen mit dem Blitzer Leivtec XV3 sorgen für unzählig fehlerhafte Bußgeldbescheide, doch was bedeutet das jetzt für betroffene Autofahrer? Wurden Sie in letzter Zeit mit dem genannten Lasermessgerät von der Polizei geblitzt? Dann wenden Sie sich an unseren Experten für Vehrkehrsrecht.
Bußgeldbescheid hier kostenlos und unverbindlich überprüfen lassen
[toc] Hersteller muss Anfälligkeit für Messfehler einräumen Nahezu jeden Tag wird auf Deutschlands Straßen von den Ordnungshütern die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer kontrolliert und mitunter auch mittels verschiedenster technischer Hilfsmittel gemessen. (Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com) Für diejenigen Autofahrer, die sich zu schnell im Straßenverkehr bewegen und damit einen Geschwindigkeitsverstoß begehen, kann die Kontrolle seitens der Ordnungshüter sehr schnell sehr teuer oder sogar noch folgenreicher werden. Die Ordnungshüter, welche die Verkehrskontrollen durchführen, verlassen sich hierbei auf technische Hilfsmittel von Herstellern wie Leivtec und auch dar[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt. Das gilt jedenfalls in-soweit, als der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes – gegebenenfalls unter zusätzlicher Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit – aufnimmt (BGH, […]