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Strafbarkeit des Unterlassens im Strafrecht

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Wann macht man sich durch Unterlassen strafbar?
Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie für eine Straftat eine aktive Handlung begehen müssen. Dies ist jedoch ein sehr weit verbreiteter Irrtum, denn das Strafrecht kennt auch die Strafbarkeit des Unterlassens. Dies bedeutet, dass auch passive Menschen sich strafbar machen können, allerdings ist den wenigsten Menschen der genaue Hintergrund der Strafbarkeit des Unterlassens bekannt.

Ein hervorragendes Beispiel für eine Straftat durch Unterlassen ist die unterlassene Hilfeleistung. Befindet sich eine Person in einer akut lebensgefährlichen Notsituation und eine andere Person unterlässt die Rettungshandlung, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wäre, so ist die Strafbarkeit des Unterlassens gegeben.

Unterlassene Hilfeleistung in einer Notsituation ist ein klassisches Beispiel des strafbaren Unterlassens – (Symbolfoto: Von Platoo Fotography/Shutterstock.com)
Die rechtliche Grundlage
Die Strafbarkeit eines Handelns oder einer Unterlassung findet ihre rechtliche Grundlage in dem Strafgesetzbuch (StGB). In den meisten Paragrafen dieses Gesetzbuches wird eine aktive Handlung eines Täters für eine Straftat vorausgesetzt. Es gibt jedoch auch Fallkonstellationen, in denen eine pflichtwidrige Unterlassung einen Straftatbestand darstellen kann. Rechtlich betrachtet kann eine passive Person dann zu einem aktiven Täter werden, wenn die passive Person es unterlässt, einen tatbestandlichen Erfolg von dem Opfer abzuwenden. Unterschieden werden muss in diesem Zusammenhang jedoch zwischen dem sogenannten echten und dem unechten Unterlassungsdelikt.

Als echte Unterlassungsdelikte werden diejenigen Fallsituationen definiert, bei denen eine Person kraft Gesetzes zu einer ganz bestimmten Handlung verpflichtet gewesen wäre. Der § 323c Absatz 1 StGB kommt in der gängigen Praxis hierfür am häufigsten in Betracht, da in diesem Paragrafen die unterlassene Hilfeleistung als Straftatbestand definiert wird. Hierbei gilt jedoch die Einschränkung, dass die Hilfeleistung sowohl möglich als auch zumutbar gewesen sein muss.

Als unechte Unterlassungsdelikte werden diejenigen Fallsituationen definiert, in denen aus einem


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