Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Der Führerschein ist für die meisten erwachsenen Menschen regelrecht essenziell wichtig, um die Herausforderungen des alltäglichen Lebens bewältigen zu können. Gerade diejenigen Autofahrer, die jeden Tag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, werden diese Aussage mit Sicherheit bedenkenlos unterschreiben können. Wer viel im Straßenverkehr unterwegs ist läuft jedoch auch Gefahr, gegen die Regeln des Straßenverkehrs zu verstoßen. Die StVO regelt das Verhalten des Autofahrers im öffentlichen Straßenverkehr und nicht immer ist es auch wirklich einfach, sich an diese Regeln zu halten. Zwar entschuldigt nichts einen Verstoß gegen die StVO, doch sieht die gängige Praxis auf den Straßen Deutschlands nur zu häufig anders aus, als es alle erwachsenen Autofahrer einmal in der Fahrschule gelernt haben. Ein wichtiger Bestandteil der StVO ist auch die Sanktionierung von Verstößen und die Bandbreite reicht dabei von einfachen Bußgeldern bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar dem Führerscheinentzug.
(Symbolfoto: Von mattomedia KG /Shutterstock.com)
Wo liegt der Unterschied zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Führerscheinentzug?
Diese beiden Strafen werden im Volksmund gerne miteinander verwechselt oder sogar regelrecht in ein und denselben Topf geworfen. Rechtlich betrachtet gibt es jedoch zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Führerscheinentzug merkliche Unterschiede. Hierbei muss jedoch zunächst erwähnt werden, dass es den Begriff Führerscheinentzug als solchen in der Rechtsprechung überhaupt nicht gibt. Vielmehr gibt es lediglich den Entzug der Fahrerlaubnis. Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen dem zeitlich befristetem Entzug der Fahrerlaubnis und dem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Der Unterschied zwischen diesen beiden Strafen liegt in dem Umstand, dass bei einem zeitlich befristeten Entzug der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis automatisch nach Ablauf der festgelegten Frist wieder an den Verkehrssünder zurückgegeben wird während hingegen die Fahrerlaubnis bei einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis erst einmal gänzlich neu beantragt werden muss.
Sollte eine Straftat im Straßenverkehr zugrunde liegen, so erfolgt in der R[…]