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Corona-Pandemie: Ihre Rechte bei Reiserücktritt und Stornierung

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Die Corona-Pandemie sowie die damit verbundenen Maßnahmen der Regierungen weltweit haben die Reisepläne von unzähligen Menschen in Deutschland regelrecht über den Haufen geworfen. Zwar geben die Reiseanbieter mit der Buchung einer Reise auch gleichzeitig Informationen im Hinblick auf das Reiserücktrittsrecht sowie die Stornierung, doch stellt die Corona-Pandemie nun einmal eine Ausnahmesituation dar. Dementsprechend fragen sich viele Reisewillige, was genau eigentlich im Hinblick auf das Reiserücktrittsrecht und die Stornierung gilt.

Touristische Übernachtungen wurden in Deutschland per Gesetz verboten. Dementsprechend hat ein Hotelier oder auch Vermieter an sich bereits eine gesetzliche Pflicht zur Stornierung des Angebots, da das Angebot vonseiten des Anbieters nicht aufrechterhalten bleiben kann. Der Gast hat dementsprechend auch keine Pflicht zur Zahlung. Für Dienstreisen jedoch können anderweitige Regelungen gelten.

(Symbolfoto: Von Eduard Goricev/Shutterstock.com)

Ein wenig anders gestaltet sich der Sachverhalt allerdings, wenn die Reise bereits vor dem Beginn der staatlichen Verbotsmaßnahmen angetreten wurde. In einem derartigen Fall ist der Reisende lediglich in der Pflicht, den bereits verbrachten Aufenthalt zu bezahlen. Bedingt durch den Umstand, dass der Bund das Ausmaß der Regelungen weitestgehend auf die Länder verteilt hat, können in den verschiedenen Landkreisen des jeweiligen Bundeslandes auch verschiedene Regelungen gelten. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass das Ausmaß der Maßnahmen sehr eng mit dem Inzidenzwert der jeweiligen Region verknüpft ist. Muss ein Reisewilliger aufgrund von Landkreismaßnahmen eine Reise stornieren, so gibt es diesbezüglich aktuell keine genauen gesetzlichen Regelungen. Im Idealfall sollte gemeinschaftlich mit dem Reiseveranstalter eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Grundsätzlich jedoch ist eine kostenlose Reisestornierung aufgrund von Sondermaßnahmen wie beispielsweise der viel diskutierten 15-Kilometer-Radius-Regelung nicht möglich.
Was ist mit der Reiserücktrittsversicherung?
Die meisten Reisewilligen sichern sich zum Zeitpunkt der Buchung mit einer sogenannten Reiserücktrittsversicherung ab, welche die Kosten im Fall einer Stornierung seitens des Reisewilligen auc[…]


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