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Gesetzliche Unfallversicherung – Verletztenrente – MdE

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Keine MdE in rentenberechtigender Höhe
Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 6 U 2244/19 – Urteil vom 05.03.2020

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 3. Juni 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Klägers sind von der Beklagten im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt wegen der Folgen des Arbeitsunfalls am 26. Juni 2013 die Gewährung einer Verletztenrente.

Er wurde 1986 geboren, ist verheiratet und Vater eines Kindes. Er absolvierte die Ausbildungen als Technischer Zeichner sowie Groß- und Einzelhandelskaufmann. Das Studium an der Pädagogischen Hochschule in H. zum Grundschullehrer für Sport und Mathematik schloss er nicht ab. Ab Juli 2009 bis Anfang 2015 stand er als Fußballspieler in einem Vertragsverhältnis mit der SpVgg N..

Am 26. Juni 2013 gegen 20 Uhr wurde ihm bei einem Freundschaftsspiel gegen den SV S. e. V. auf einem Fußballplatz in N. von hinten in den Genitalbereich getreten. Er spielte kurze Zeit weiter, musste dann jedoch wegen Schmerzen ausgewechselt werden.

Am Folgetag gegen 6:45 Uhr suchte er Dr. G. Chirurg, auf, der eine Prellung der äußeren Genitalorgane, insbesondere des linken Hodens (ICD-10 S30.2), diagnostizierte. Die kernspintomographische Untersuchung am selben Tag bei dem Radiologen Dr. H. ergab neben einem Hämatom im Inneren des linken Hodens den Verdacht auf einen breiten Einriss. Zusätzlich zeigte sich im Bereich der Nebenhoden und der Umgebung ein weiteres Hämatom. Eine minimale Flüssigkeitsansammlung im rechten Hoden wurde gesehen. Dieser sei intakt gewesen.

Noch am 27. Juni 2013 wurde der Kläger bis 1. Juli 2013 stationär in der Urologie der GRN-Klinik E. aufgenommen. Der Chefarzt Dr. V. diagnostizierte eine Hodenruptur links und ein Hämatom am Scrotum (ICD-10 S39.88). Bei der Operation am 28. Juni 2013 wurde der linke Hoden freigelegt, ein Hämatom ausgeräumt und die offene Tunica albuginea verschlossen. Die histologische Untersuchung ergab ein überwiegend vitales Hodengewebe links mit einer ausreichenden Spermatogenese und flächenhaften Einblutungen des Interstitiums. Ein Anhalt für eine Malignität habe sich nicht gefunden.

Im Auftrag der Beklagten erstattete Dr. L., Facharzt für Urologie ein Gutachten. Nach der ambulanten Untersuchung des Klägers am 27. Juli 2016 führte er aus, er habe angegeben, etwa dreimal wöchentlich unter geringen bis mittelgradigen Hodenschmerzen nach einer körperlichen Belastung wie etwa dem Fußballtrain[…]


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