Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Frachtvertrag – Wegfall Haftungsbegrenzung bei qualifiziertem Verschulden Frachtführer

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Karlsruhe – Az.: 14 O 55/19 KfH – Urteil vom 25.03.2020

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84.103,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz, höchstens 5%, seit dem 26.06.2019 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Streithelferinnen der Beklagten tragen ihre Kosten selbst.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus übergegangenem oder abgetretenem Recht Schadensersatz wegen eines Transportschadens bei einer Sendung Speisegelatine.

Die Firma G.-AG aus E. beauftragte die Beklagte zu festen Kosten auf der Grundlage eines bestehenden Rahmenvertrages, in welchem die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2016 vereinbart ist, eine Sendung Speisegelatine – 800 Säcke zu je 25 kg – geladen auf 20 Paletten mit jeweils 40 Säcken und einem Gesamtgewicht von 20.620,00 kg brutto am Sitz der Firma G-do Brasil in Cotia/Brasilien zu übernehmen und per LKW und Schiff über den Hafen Hamburg zur Empfängerin, der Firma D.-ApS nach Haderslev/Dänemark, zu befördern.

Am 11.05.2018 holte die Beklagte durch ihre Unterfrachtführerin D.-Ltda. die in einem verschlossenen und versiegelten Container (UACU 594254-3) befindliche Ware ab und beförderte den Container zunächst mittels LKW zum Hafen nach Santos/Brasilien. Nach dem Verladeschein, der von einer Mitarbeiterin der Absenderin unterschrieben ist, wies der Container die Siegel HLD 4493122 und SIF 026.962 auf und enthielt nach Angabe des Absenders Food Grade Gelatine mit einem Bruttogewicht von 20.620,00 kg. Ausweislich der Genusstauglichkeitsbescheinigung von Gelatine für den menschlichen Verzehr bestätigte der amtliche brasilianische Tierarzt am 14.05.2018 eine Menge von 20.620,00 kg (Bruttogewicht) und das Siegel SIF 026.962. Von Santos/Brasilien wurde der Container am 17.05.2018 auf das Seeschiff MSC Lily verladen, welches am 12.06.2018 in Hamburg eintraf. Der Seetransport wurde durch die Streithelferin Ziff. 1 durchgeführt. In dem maschinell erstellten Konnossement „D. Ocean Container Line“ sind ebenfalls die genannten Siegel und das Gewicht von 20.620,00 kg erwähnt. Am Containerterminal Altenwerder (CTA), der von der Streithelferin Ziff. 3 betrieben wird, wurde der Container entladen und zwischengelagert. Am 13.06.2018 wurde der Container um 12:25 Uhr mit einem LKW (amtliches Kennzeichen: â[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv