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Kapitalanlageberatung – Aufklärungsbedürftige Plausibilitätsdefizite der vermittelten Anlage

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LG Hamburg – Az.: 311 O 206/19 – Urteil vom 31.03.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte im Zusammenhang mit dem durch sie vermittelten Erwerb von Containern der – nunmehr insolventen – P&R-Gruppe auf Schadensersatz in Anspruch und wirft ihr fehlerhafte Anlageberatung vor.

Der Kläger ist der alleinige Erbe der am 02.12.2018 im Alter von 96 Jahren verstorbenen M. B. (nachfolgend: Anlegerin).

Die Anlegerin ließ sich über mehrere Jahre von dem Zeugen S. hinsichtlich verschiedener Kapitalanlageprodukte beraten. Dabei stellte der Zeuge S. der Anlegerin am 07.07.2011 das Konzept des „P&R C. I. Programm“ vor und übergab ihr die „G.U.B. Analyse 38/2004“ (Anlage K 2). Die Anlegerin investierte sodann im Jahr 2011 € 56.400,- in Containerkäufe und erzielte damit über 5 Jahre eine Rendite vor Steuern in Höhe von 6,11 %.

Am 09.04.2013 unterzeichnete die Anlegerin – nach Erstellung einer Beispielsrechnung (Anlage K 3) einen Kauf- und Verwaltungsvertrag über 2 Gebrauchtcontainer zum Preis von € 6.100,- mit der P&R G. V.- und V.-GmbH (Vertrag Nr. …, Anlage K 4). Den Kaufpreis überwies sie anschließend (Anlage K 5).

Am 21.05.2014 fand ein Gespräch der Anlegerin mit dem Zeugen S. statt. Der Zeuge S. stellte der Anlegerin verschiedene Kapitalanlagen vor, u. a. das Angebot 285 der P&R Gruppe, bei dem es um den Erwerb von neuen Containern ging (Anlage K 31). Der Zeuge S. bezeichnete diese Anlage als „Ideal zum Verzehr geeignet“. Die Anlegerin erhielt eine Beispielsrechnung (Anlage K 6). Am 23.05.2014 unterzeichnete die Anlegerin einen Kauf- und Verwaltungsvertrag über 3 neue Container zum Preis von € 10.560,- mit der P&R C. V.- und V.-GmbH (Vertrag Nr. …, Anlage K 7). Den Kaufpreis überwies sie anschließend (Anlage K 8). Ebenfalls am 23.05.2014 wurden ein Anlegerprofil der Anlegerin und ein Beratungsprotokoll erstellt und unterschrieben, welche die Anlegerin – zusammen mit 6 Faktenblättern zum Angebot 285 – in der Folge übersandt bekam.

Am 16.06.2016 unterzeichnete die Anlegerin – nach Erstellung einer Beispielsrechnung (Anlage K 9) – einen Kauf- und Verwaltungsvertrag über 3 Contai[…]


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