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Corona-Pandemie – Auswirkungen für Minijobber und geringfügig Beschäftigte

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Was Minijobber und Arbeitgeber jetzt hinsichtlich der Corona-Krise wissen sollten!
Die Corona-Pandemie hat speziell bei Arbeitnehmern in sogenannten Sonderbeschäftigungsverhältnissen viele Fragen offen gelassen. Zwar hat sich die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen bereits für die Arbeitnehmer eingesetzt, doch waren dabei stets die Regelbeschäftigten im Vordergrund des medialen Interesses. Dementsprechend verwundert es auch nicht, dass Minijobber sowie auch geringfügig Beschäftigte ein Stück weit mit einem Fragezeichen über dem Kopf zurückgelassen wurden. Die Frage, welche Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus für Minijobber sowie auch geringfügig Beschäftigte bestehen, ist jedoch überaus wichtig. Es befinden sich in Deutschland erheblich mehr Arbeitnehmer in einem derartigen Beschäftigungsverhältnis, als man es auf den ersten Blick glauben möchte und vielen Menschen ist auch überhaupt nicht bewusst, dass sie sich in einem derartigen Arbeitsverhältnis befinden.

(Symbolfoto: Von Pixel-Shot/Shutterstock.com)
Wie wird ein Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung überhaupt definiert?
Im Grunde genommen beschreibt die landläufige Bezeichnung des Minijobs rechtlich betrachtet das Gleiche wie eine geringfügige Beschäftigung. Die Begriffsbezeichnung „geringfügig“ bezieht sich dabei weniger auf den Arbeitsumfang der Erwerbstätigkeit. Vielmehr ist damit gemeint, dass der Arbeitnehmer in einem derartigen Arbeitsverhältnis eine ganz klar definierte Verdienstgrenze oder auch eine ganz klar definierte Zeitarbeitsgrenze aus dem Arbeitsverhältnis heraus nicht überschreiten darf.

Ein Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung kann sowohl in einem gewerblichen Betrieb als auch in einem privaten Haushalt gleichermaßen ausgeübt werden.

In diesem Zusammenhang muss auch zwingend erwähnt werden, dass es in Deutschland grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Minijobs bzw. der geringfügigen Beschäftigung gibt:

der sogenannte 450-Euro-Job
die kurzfristige geringfügige Beschäftigung

Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten des Minijobs bzw. der geringfügigen Beschäftigung liegt in dem Umstand, dass ein sogenannter 450-[…]


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