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Rechtsanwälte Kotz GbR

GbR- als Vermieter – Räumungsklage durch Gesellschafter der Vermietungs-GbR

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LG Regensburg – Az.: 62 O 806/19 – Urteil vom 07.04.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 155.400,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger machen einen Räumungsanspruch von Geschäftsräumen gegen die Beklagte geltend.

Die Brüder H. und P. haben sich nach Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück P. in … zu dessen gewerblicher Nutzung zu einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft zusammengeschlossen. Die GbR führte die gemeinsame Steuer-Nr. … . Am 28.03.2019 verstarb der Gesellschafter H. . Beerbt wurde er von der Klägerin zu 1. aufgrund notariellen Testaments vom 25.06.2013, welche die Erbschaft annahm.

Die aus dem Kläger zu 2. und dem verstorbenen Gesellschafter bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietete mit Mietvertrag vom 15.05./22.05.2009 die in der …, Flurnr. … und … gelegenen Räume mit einer Verkaufsfläche im Erdgeschoss von 988,69 qm Nebenräume im Erdgeschoss von 332,82 qm und 106 Kfz-Stellplätze für die Dauer von 10 Jahren an die Beklagte. Die Parteien änderten die Mietpreisregelung mit Nachtrag vom 30.10.2009 ab. Für die ersten 6 Jahre nach Mietbeginn war eine monatliche Nettomiete in Höhe von 12.000,– Euro nebst 19 % MwSt., ab dem 7. Mietjahr, also ab 01.11.2015, eine in Höhe von 12.950,– Euro zzgl. MwSt. zu zahlen. Die Beklagte blieb entgegen der vertraglichen Vereinbarung die seit 01.11.2015 monatlich 950,– Euro netto erhöhte Miete schuldig. Am 14.03.2019 kam es zu einem Gespräch zwischen dem Kläger zu 2., dessen Sohn M. und des Ehemannes der Klägerin zu 1. A. auf Klägerseite sowie dem Expansionsleiter der Beklagten P.. Nachdem Einigungsversuche in dem Gespräch scheiterten, übergab der Zeuge W. dem Zeugen Z… ein vom Klägervertreter vorbereitetes Kündigungsschreiben vom 08.03.2019 mit einer Originalvollmacht unterzeichnet durch den Kläger zu 2. In dem Kündigungsschreiben wurde Namens und in Vollmacht des Klägers zu 2. sowie des verstorbenen Gesellschafters H. die Kündigung des Mietvertrages über die Geschäftsräume in der … straße … wegen Zahlungsverzuges zum 31.10.2019 ausgesprochen.

Am 19.03.2019 beglich die Beklagte die rückständige Miete ab 01.01.2016 in Höhe von 42.959,– Euro brutto und wies mit Schreiben an die Kläger die Kündigung unter Berufung auf § 174 BGB zurü[…]


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