AG Bottrop – Az.: 12 C 169/19 – Urteil vom 07.04.2020
Die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Ohne Tatbestand (gemäà § 313a Abs. 1 ZPO).
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist unbegründet.
I.
Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch darauf zu, dass der von der Beklagten eingemeldete Eintrag (âBesonderheiten im Leistungsfall vom 10.03.2018â) in dem von der i.. Hâ¦GmbH betriebenen Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (Hâ¦) gelöscht wird.
1.
Zunächst steht dem Kläger ein solcher Anspruch nicht gemäà § 17 Abs. 1 lit. d DS-GVO zu.
Gemäà § 17 Abs. 1 lit. d DS-GVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich löschen, sofern die personenbezogenen Daten unrechtmäÃig verarbeitet worden sind
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte für die Speicherung des Eintrags bei der i. H. GmbH Verantwortliche und damit richtiger Anspruchsgegner ist; dies wäre nur der Fall, wenn die Beklagte und die i. H. GmbH entweder gemeinsam Verantwortliche sind (vgl. Art. 26 Abs. 3 DS-GVO; vgl. hierzu Spittka, in: Specht/Mantz, Handbuch Europäisches und deutsches Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019, § 12,Rn.. 20) oder die i. H. GmbH als Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 28 DS-GVO für die Beklagte tätig wird, da Auftragsverarbeiter nicht Adressat des Anspruchs aus Art. 17 DS-GVO sind {Peuker, in; Sydow, Europäische Datenschutzgrundverordnung, 2. Aufl. 2018, Art. 17 Rn. 11).
Der Anspruch des Klägers scheitert nämlich jedenfalls daran, dass die streitgegenständlichen personenbezogenen Daten (âBesonderheiten im Leistungsfall vom 10.03.2018â) nicht unrechtmäÃig verarbeitet worden sind.
Die RechtmäÃigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten folgt insbesondere aus Art. 6 DS-GVO. Denn § 17 Abs. 1 lit. d DS-GVO nimmt implizit auf Art. 6 DS-GVO Bezug (Worms, in: BeckOK, Datenschutzrecht, Wolff/Brink, 31. Edition, Stand 01.11.2019, Art. 17 DS-GVO Rn. 43).
Gemäà Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO ist die Verarbeitung insbesondere dann rechtmäÃig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, Ã[…]