Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftungsfrage bei Infektion mit Corona-Virus im Krankenhaus

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Infektion im Krankenhaus und Arzthaftung – Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?
Das Thema Corona hält aktuell sowohl die wirtschaftliche als auch die medizinische Welt regelrecht in Atem und die meisten Menschen haben regelrecht Angst vor einer Infektion mit dem SARS-COV-Virus. Diese Sorge ist natürlich nicht gänzlich unbegründet, da es zahlreiche Risikogebiete auch in Deutschland gibt. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Krankenhaus, welches von einem Patienten aus den unterschiedlichsten Gründen heraus konsultiert werden kann. Es gibt ja schließlich neben COVID-19 auch noch andere Erkrankungen oder Verletzungen, die den Aufenthalt in einem Krankenhaus unausweichlich werden lassen. Da eine Corona-Erkrankung nicht nur gesundheitliche, sondern vielmehr auch wirtschaftliche Folgen für eine infizierte Person haben kann, ist die Frage, wer genau die Haftung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus im Krankenhaus übernimmt, von besonderer Bedeutung.

(Symbolfoto: Von visivastudio/Shutterstock.com)

Gerade in sehr sensiblen Bereichen wie einem Krankenhaus wird in Deutschland ohnehin schon ein enorm hoher Hygienestandard an den Tag gelegt, da es neben dem Corona-Virus auch noch andere Gefahren wie beispielsweise Krankenhauskeime gibt. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die Hygienemaßnahmen der Krankenhäuser nochmals verschärft, sodass eine Infektion mit dem Corona-Virus in einem Krankenhaus schon als recht unwahrscheinlich gilt. Gänzlich auszuschließen ist die Corona-Virus-Infektion jedoch auch in einem Krankenhaus nicht.

Die Hygienevorschriften in einem Krankenhaus sind jüngst ein wenig in den allgemeinen Fokus gerückt, da es bereits Krankenhausinfektionen mit dem Corona-Virus gab. Hierdurch entstand ein landläufig verbreiter Eindruck, dass das Krankenhaus eine besondere Gefahr für eine Corona-Virus-Infektion darstellt. Diese Sichtweise ist jedoch nicht gänzlich korrekt, da die Krankenhäuser ja verstärkt auf die Hygiene achten und diesbezüglich auch sehr spezifische Vorschriften haben. Hierbei muss zudem auch erwähnt werden, dass es in einem Krankenhaus sowohl aktive als auch passive Hygienestandards gibt. Der Grund für den eher negativen Eindruck der Krankenhäuser im Zusammenhang mit dem Corona-Virus liegt in dem […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv