Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eignungszweifel und Kraftfahreignung bei Cannabismedikation

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 1 B 380/20 – Beschluss vom 12.02.2021

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Dezember 2020 – 5 L 1449/20 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller wurde am 29.8.2019 von einem Polizeibeamten beim illegalen Erwerb von Haschisch beobachtet. Bei der anschließenden Kontrolle wurden 7,19 g Haschisch und eine Feinwaage bei ihm vorgefunden. Der Antragsteller gab an, seit mehreren Jahren Haschisch zu konsumieren, um die Depressionen, an denen er seit dem Tod seines Vaters leide, eigenständig zu therapieren.

Hierüber als zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt gab der Antragsgegner dem Antragsteller Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. In dessen Stellungnahme vom 19.11.2019 heißt es, er habe sich einige Zeit nach dem Tod seines Vaters in ärztliche Behandlung begeben und verzichte seitdem auf Selbstmedikationen jeglicher Art. Mit Schreiben vom 29.11.2019 forderte der Antragsgegner ihn zur Vorlage eines ärztlichen Attestes seines behandelnden Arztes auf, aus dem sich u.a. ergeben sollte, ob dem Antragsteller Cannabis als Medikament verordnet wird. Ausweislich der Bescheinigung seiner Hausärztin vom 14.1.2020 sei u.a. ein depressives Syndrom diagnostiziert; Cannabis werde nicht als Medikament verordnet.

Am 29.1.2020 verfügte der Antragsgegner in Anwendung der §§ 11 Abs. 2 Nr. 5, 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Frage, ob bei dem Antragsteller ein einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum von Marihuana/Cannabis/Haschisch vorliege.

Der Antragsteller ließ die ihm gesetzte Frist verstreichen und teilte unter dem 27.3.2020 mit, er befinde sich seit dem 4.10.2019 in M… in ärztlicher Behandlung. Dort werde eine Therapie mit medizinischen Cannabisblüten durchgeführt. Auf die Aufforderung, ein entsprechendes Attest vorzulegen, reichte er ein Attest vom 14.4.2020 zur Akte. Hiernach wird der Antragsteller seit dem 4.10.2019 wegen einer generalisierten Angststörung in einer Arztpraxis mit medizinischen Cannabisblüten behandelt. Verordnet sei die Inhalation von jeweils 0,2 g Cannabisblüten morgens, mittags und abends.

Ein hieraufhin unter Aufhebung der Verfügung vom 29.1.2020 angeordnetes ärztliches Gutachten vom 15.7.2020 zur Frage, ob die Kraftfahreignung trotz der bekannten […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv