OLG Hamm – Az.: III-5 RVs 31/20 – Beschluss vom 05.05.2020
1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Bottrop hat mit Urteil vom 14.05.2019 den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Betrug und wegen Kennzeichenmissbrauchs in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Essen durch Urteil vom 02.12.2019 das Urteil des Amtsgerichts Bottrop abgeändert und den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Betrug, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte mit am 05.12.2019 bei dem Landgericht Essen eingegangenen Telefax-Schreiben seines Verteidigers selben Datums Revision eingelegt. Das Urteil ist dem Verteidiger am 14.01.2020 zugestellt worden. Der Angeklagte hat mit am 14.02.2020 bei dem Landgericht Essen eingegangenen Telefax-Schreiben seines Verteidigers vom selben Tag die Revision mit der Verletzung formellen und materiellen Rechts begründet, eine konkrete Verfahrensrüge jedoch nicht ausgeführt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat mit Antragsschrift vom 26.03.2020 beantragt, die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet zu verwerfen.
II.
1.
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 02.12.2019 ist gemäß § 333 StPO statthaft und auch im Übrigen zulässig.
2.
Die Revision hat auch in der Sache – zumindest vorläufig – Erfolg und führt auf die erhobene Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
(Symbolfoto: Von DesignRage/Shutterstock.com)Die Feststellungen des Landgerichts sind lückenhaft und tragen den Schuldspruch wegen Betrugs[…]