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Fahrerlaubnisentziehung ab 8 Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem

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Verwaltungsgericht Saarland – Az.: 5 L 447/20 – Beschluss vom 07.05.2020

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 5.000,– € festgesetzt.
Gründe
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verfügung des Antragsgegners, mit der ihr die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

I.

Der Antragstellerin wurde am 30.08.1993 die Fahrerlaubnis der Klasse 3 erteilt. Diese Fahrerlaubnis wurde nachfolgend auf die Klassen B, BE, C1, C1 E, L, M, S und T umgestellt. Nachdem die Antragstellerin mit Schreiben vom 05.04.2018 wegen des Erreichens von 4 Punkten ermahnt und mit Schreiben vom 13.08.2018 wegen des Erreichens von 7 Punkten verwarnt worden war, teilte der Antragsgegner mit Schreiben vom 04.03.2020 der Antragstellerin mit, dass beabsichtigt sei, ihr die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil sie mehrere Verkehrsverstöße begangen habe, die mit 8 Punkten oder mehr ins Fahreignungsregister eingetragen worden seien. Der Antragstellerin wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 20.03.2020 hierzu äußern. Nachdem bis dahin keine Äußerung der Antragstellerin erfolgt war, entzog der Antragsgegner mit der streitgegenständliche Anordnung vom 25.03.2020 der Antragstellerin gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG wegen des Erreichens von 8 Punkten die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Weiter wurde die Antragstellerin zur unverzüglichen Ablieferung ihres Führerscheins aufgefordert.

Der Entziehung lagen folgende Verkehrsverstöße zugrunde:

Datum

Tat: 04.11.2016

Rechtskraft: 02.03.2016

Tilgung: 02.03.2022

Behörde/Gericht

ZBB St. Ingbert

Tatbestandsnummer/Tatbestandstext

103765: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h.

Punkte 2

 

Tat: 31.12.2017

Rechtskraft: 08.03.2018

Tilgung: 08.09.2020

ZBB St. Ingbert

141712: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. –

Punkt 1

 

Tat: 26.04.2018

Rechtskraft: 27.06.2018

Tilgung: 08.09.2020

ZBB St. Ingbert

141713: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h. –

Punkt 1

 

Tat: 30.04.2018

Rechtskraft: 18.07.2018

Tilgung: 18.07.2023

ZBB St. Ingbert

141713: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h. –

Punkt 2

 

Tat: 05.10.2019

Rechtskraft:[…]


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