Warum der Grundschuldbrief so wichtig ist.
Bei den meisten Immobiliengeschäften wird für den Käufer eine Finanzierung bzw. ein Immobilienkredit erforderlich, der über die jeweilige kreditgebende Bank abgewickelt wird. Sowohl eine Bank als auch eine Bausparkasse kommen für ein derartiges Unterfangen infrage, allerdings verlangen sowohl die Bank als auch die Bausparkasse eine Absicherung für dieses Geschäft, damit das Kreditkapital am Ende nicht abgeschrieben werden muss. Diese Absicherung wird in Form einer Grundschuld ausgestellt, welche in dem Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist dabei zugunsten der kreditgebenden Stelle im Grundbuch so lange vermerkt, bis das vollständige Kreditkapital von dem Schuldner an den Kreditgeber zurückgeführt ist.
Bei der Grundschuld sowie auch bei der Hypothek handelt es sich um sogenannte Grundpfandrechte, welche allgemeinhin auch als Grundstücksbelastung angesehen werden.
Das Grundbuch ist eine wichtige Informationsquelle für Kaufinteressenten eines Grundstücks bzw. einer Immobilie auf dem Grundstück, da sämtliche Belastungen eingetragen werden. Durch die sogenannten Grundpfandrechte wird auch wirksam verhindert, dass der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie einen Verkauf „abseits“ der Bank tätigen kann. Die Bank wird durch die Grundpfandrechte auch die Möglichkeit, bei einem etwaigen Tilgungsrückstand des Schuldners auch eine Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Ein wichtiges Thema für Notare
Obgleich das Thema Grundschuld im Endeffekt jeden Menschen, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, betrifft, so kommen Käufer jedoch für gewöhnlich erst relativ „spät“ in der „Endphase“ des Projekts mit dem Thema praktisch in Berührung. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die meisten Kreditgeber erst dann ein entsprechendes Finanzierungsangebot unterbreiten, wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Unterlagen sind die Grundbuchauszüge, aus denen die Belastungen des Grundstücks hervorgehen. Diese Unterlagen werden von der Bank dahingehend geprüft, ob bereits ein anderweitiger Kreditgeber eine vorrangige Schuld hat eintragen lassen.
Der Umstand, dass bereits ein ander[…]