AG Hamburg-St. Georg – Az.: 980b C 9/19 WEG – Urteil vom 27.03.2020
In dem Rechtsstreit erkennt das Amtsgericht Hamburg-St. Georg – Abteilung 980b – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28.02.2020 für Recht:
1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 24.01.2019 zu TOP 4 wird für ungültig
erklärt. Zu TOP 4 wird folgender Beschluss ersetzt:
Es ist beschlossen, dass acht Fenster in den Räumen der Wohnungen Nr. 17 und Nr. 18, nämlich Einheit 18: 2x Wohnzimmer, 2x Küche, lx Schlafzimmer, und Einheit 17: lx Gästezimmer, lx Kammer und lx Badezimmer, festgestellt und beschrieben im Gutachten des Sachverständigen vom 10.12.2019, durch die Gemeinschaft und auf deren Kosten nach Erstellung und unter Beachtung eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 (2019) sowie unter Beachtung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 06.04.2016 zu TOP 9 gegen neue dreigeteilte Glas-lsofenster mit Kunststoffrahmen ausgetauscht werden (einschließlich Demontage der alten Fenster und der Innendämmung) und die Fensterlaibungen erneuert werden einschließlich aller notwendigen Maurer- und Malerarbeiten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 10% und die Beklagten zu 90%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen
Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Notwendigkeit des Austauschs von Fenstern in zwei Wohnungen.
Die Klägerinnen – jeweils Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Wohnung im Erdgeschoss des rechten hinteren Gebäudeflügels, die mittels eines Durchbruchs zusammengelegt worden sind – und die Beklagten sind Mitglieder der WEG ###. Beide Wohnungen verfügen über mehrere Fenster, deren Austauschbedürftigkeit im Streit steht. Wegen der Örtlichkeiten wird auf die Lichtbilder im Gutachten gemäß Anl. K1 („Anlage 1“) verwiesen.
Auf der Eigentümerversammlung vom 24.01.2019 (vgl. Protokoll, Anlage „K1“) wurde zu TOP 4 folgender Beschlussantrag gestellt:
„Es ergeht der Antrag, acht Fenster in den Wohnungen Nr. 17 und Nr. 18 zu erneuern. Die Fenster werden in den Räumen Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer und Kammer erneuert. Im Rahmen dieser Arbeiten soll ebenfalls die Demontage der Innendämmung in den Leibungsbereichen der Fenster erfol[…]