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Ist Beamtenbeleidigung eine Straftat?

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Die Beleidigung eines Amtsträgers – Absolut kein Kavaliersdelikt!
Kaum eine Berufsgruppe in Deutschland sieht sich derartig häufig mit Witzen im Zusammenhang mit der eigenen Berufstätigkeit konfrontiert wie das Beamtentum. Manchmal sind die Witze durchaus zum Schmunzeln, manchmal jedoch kann mit einer Bemerkung die Grenze zu der Beleidigung bzw. Beschimpfung durchaus überschritten werden. Von Vollidiot über Dummschwätzer bis hin zu Arschloch ist die Bandbreite der Bezeichnungen, welche ein Beamter sich tagtäglich anhören muss, überaus groß. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand zu finden, dass es die Berufstätigkeit des Beamten nun einmal nicht selten vorsieht, einen „Normalbürger“ für ein gewisses Fehlverhalten oder einen Regelverstoß zu sanktionieren. Im Volksmund hat sich hartnäckig das Meinungsbild etabliert, dass eine Beleidigung eines Beamten auf andere Art und Weise geahndet wird als eine „normale“ Beleidigung. Dieses Meinungsbild ist jedoch so in dieser Form nicht gänzlich richtig und überdies muss auch die Frage geklärt werden, wo genau eigentlich eine Beleidigung beginnt.

(Symbolfoto: orig.: Von AJR_photo/Shutterstock.com)

Insbesondere die Polizeibeamten sehen sich tagtäglich Beleidigungen ausgesetzt. Die Polizei als Freund und Helfer verzeichnet seit Jahren einen Anstieg an Beleidigungsdelikten, was jedoch nicht zwingend mit einem Werteverfall bzw. einem Absinken der Manieren in der Bevölkerung zusammenhängt. Vielmehr ist auch eine gestiegene Empfindlichkeit im Zusammenhang mit Beleidigungen zu verzeichnen, sodass heutzutage erheblich schneller mit einer entsprechenden Anzeige auf eine Beleidigung reagiert wird.

An dieser Stelle muss jedoch auch erwähnt werden, dass eine Beleidigung kein „Kavaliersdelikt“ ist. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich bereits sehr spektakuläre Fälle wie beispielsweise der Effenberg-Fall. Der Fußballprofi und ehemalige Nationalspieler sowie Kapitän des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München wurde seinerzeit im Jahr 2003 sogar vor einem Gericht mit einer Geldstrafe über 100.000 Euro bestraft, da er im Rahmen einer Polizeikontrolle den durchführenden Polizeibeamten als „A****loch“ betitelt hatte. Di[…]


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