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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkauf – Mangelhaft -FLAC-Musik-Dateien können nicht abgespielt werden

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LG Hannover – Az.: 18 O 224/19 – Urteil vom 15.06.2020

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.01.2020 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger weitere Aufwendungen zu ersetzen, die für die Umrüstung bzw. Ausstattung des Mercedes-Benz E2220 dT, FIN …, des Klägers entstehen, mit dem Audio 20 GPS System – Serienausstattung für das Modelljahr 2018 – das sog. „FLAC“-Music-Dateien abspielen kann und bei dem ein Display für das Navigationssystem in der auf Seite 15 der Anlage K3 wiedergegebenen Bedienungsanleitung entspricht sowie die Hinterlegung einer Adresse zwecks Navigation wie auf Seite 19 der in Anlage K3 wiedergegebenen Bedienungsanleitung möglich ist (entsprechend dem ab November 2017 produzierten Modelljahr 808+058, Änderungsjahr 2017/2, Audio 20 GPS-System NTG 5.5.).

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 541,44 € der ……………freizustellen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einem Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug auf Zahlung von 5.000 € zuzüglich Zinsen sowie Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Aufwendungen zum Einbau eines neueren Audiosystems sowie Freistellung von Rechtsanwaltskosten in Anspruch.

Im Dezember 2018 bestellte der Kläger bei der Beklagten einen gebrauchten Pkw zum Preis von 39.590,10 €. Für die Einzelheiten wird auf das Bestellformular der Beklagten vom 11.12.2018 (Anlagen K1 und 2) Bezug genommen. Das Fahrzeug des Klägers wurde im Oktober 2017 produziert. Die von der Beklagten formulierte Bestellung enthält u. a. die vereinbarten Ausstattungsmerkmale „Audio 20“ und „Euro 6 C Modelljahr 808“. Das Modeljahr 808 bezieht sich auf das Jahr 2018 (Bl. 4 d.A.).

Nach der Übergabe des Fahrzeugs am 21.12.2018 stellte der Kläger fest, dass nicht das keine „FLAC“ Musik-Dateien abspielbar waren, das Navigationssystem in abweichender Form vorhanden und die Hinterlegung einer Adresse zwecks Navigation nicht möglich war. Dabei bezieht sich der Kläger auf einen Vergleich mit einer von der Beklagten ins Internet gestellten Bedienungsanleitung, mit der er sich vor dem Kauf über Einzelheiten zu dem System Audio 20 GPS informiert hatte (Blatt 4 der Akte).

Gr[…]


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