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Aufklärung über Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

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OLG Frankfurt – Az.: 17 U 810/19 – Urteil vom 01.07.2020

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.07.2019 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 21.544,15 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Kläger wenden sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage, mit der sie die Rückzahlung einer im Zuge der vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherkreditvertrags gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung verlangt haben.

Die Kläger schlossen als Verbraucher mit der Beklagten im November 2016 zwei schriftliche Immobiliardarlehensverträge über die Gewährung grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen in Höhe von 245.520,- € und 50.000,- €. Den Vertragsangeboten der Kläger lagen die Bedingungen für Bank1-Baufinanzierungen zugrunde in denen es unter Ziff. 7 heißt:

7. Voraussetzungen und Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens

Sofern der Darlehensnehmer der Bank mitteilt, dass der Darlehensnehmer eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens beabsichtigt, wird die Bank dem Darlehensnehmer unverzüglich die für die Prüfung dieser Möglichkeit erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln:

1. Auskunft über die Zulässigkeit der vorzeitigen Rückzahlung

2. im Fall der Zulässigkeit die Höhe des zurückzuzahlenden Betrages

3. gegebenenfalls die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung und

4. Kosten der Bank für zusätzlichen Aufwand der vorzeitigen Rückzahlung

5. Mitteilung über eventuelle Annahmen die im Rahmen der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erforderlich waren

Die Bank berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung finanzmathematisch nach der sogenannten, Aktiv-Passiv‘-Methode. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung ist der Zeitpunkt, zu dem die vorzeitig zurückgezahlte Darlehens[…]


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