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Rechtsanwälte Kotz GbR

eBay-Auktion – Schadensersatzanspruch bei Kauf einer Fälschung

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AG Essen – Az.: 22 C 97/20 – Urteil vom 15.07.2020

Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 814,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pullovers der Marke …, Model „Sweatshirt mit Logo“, Gr. M, Artikelnummer: … zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einem Anspruch seines Prozessbevollmächtigten auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 147,56 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz in Höhe für einen bei Ebay erworbenen Artikel.

Der Kläger erwarb am 10.02.2020 über die Internetplattform „Ebay“ von dem Beklagten einen Pullover mit der Bezeichnung „Marke: …, Model Sweatshirt mit Logo, Gr. M unter der Artikelnummer: … zu einem Kaufpreis von 30,40 € zzgl. 4,99 € Versandkosten.

Die Anzeige lautete mit Foto wie folgt:

„Neu mit Etikett: Neuer unbenutzte und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung, Größe: S, Farbe: Schwarz, Ausschnitt: Rundhalsausschnitt, Abteilung: Herren, Marke: … Sweater Pullover Sweater Schwarz Größe M… Zustand. Neu mit Etikett. Versand innerhalb 1 Werktag mit DHL Paket bis 2 kg Größe M fällt wie S aus.

Privatverkauf, daher keine Rücknahme Umtausch oder Gewährleistung. PREIS SAGT ALLES; also bitte nur bieten, wenn man damit einverstanden ist.“

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Anzeige Bezug genommen, welche mit der Klageschrift zu den Akten gelangt ist.

Bei dem am 14.02.2020 gelieferten Pullover handelt es sich um ein Plagiat, dessen Originalkaufpreis 850,00 € beträgt. Mit Schreiben vom 14.02.2020 forderte der Kläger den Beklagten erfolglos zur Übergabe eines Originals alternativ zur Zahlung in Höhe von 850,00 € bis zum 02.03.2020 auf.

Der Kläger behauptet, er habe keine Kenntnis von der Fälschung gehabt. Er behauptet weiter, der Beklagte hätte die Ware zwar nicht als Original Ware angeworben, jedoch habe er den Markennamen verwendet und damit den Anschein erweckt, es handle sich um einen Original Pullover der Marke ….

Der Kläger beantragt,

1. den Beklagten z[…]


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