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Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?
Der deutsche Gesetzgeber kennt das Mittel der Verjährung bereits seit langer Zeit. Durch die Verjährung soll verhindert werden, dass ein Anspruch einer gewissen Person oder auch einer Behörde gegen eine andere Person „für immer“ gilt, auch wenn der Anspruchsinhaber diesen Anspruch nicht unmittelbar geltend macht. Auch im öffentlichen Recht gibt es durchaus Verjährungsfristen, die jedoch bei Weitem nicht jedem Menschen bekannt sind. Das Straßenverkehrsrecht ist hierfür ein nahezu hervorragendes Beispiel, denn auch bei der Durchsetzbarkeit eines Bußgeldbescheides gibt es gesetzlich verankerte Verjährungsfristen. Im Zusammenhang mit der Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es jedoch gewisse Kriterien zu beachten und es ist daher auf jeden Fall für den vermeintlichen Verkehrssünder sehr ratsam, sich der erfahrenen juristischen Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zu bedienen.

Grundsätzlich hat die Verjährung den Charakter des Verlustes eines Anspruchs. Die Verjährung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Anspruch auch wirklich erlischt. Sollte ein Verkehrssünder einen verjährten Bußgeldbescheid bezahlen, so ergibt sich hieraus rechtlich betrachtet kein Anspruch auf eine Rückzahlung des Bußgeldes!

(Symbolfoto: Von Sanchai Khudpin/Shutterstock.com)
Wie lauten die Verjährungsfristen für einen Bußgeldbescheid?
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Regelverjährungsfristen bei einem Bußgeldbescheid auf drei Monate festgelegt sind. Hierbei muss jedoch zwingend erwähnt werden, dass diese drei Monate nicht für alle Ordnungswidrigkeiten angewandt werden. Vielmehr kann eine Verjährung unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch später eintreten und sogar durch gewisse Maßnahmen „unterbrochen“ werden. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist durch gewisse Maßnahmen führt dazu, dass die Verjährungsfrist nach Durchführung der Maßnahme erneut startet. Ein gutes Beispiel für eine derartige Maßnahme, die einen unterbrechenden Charakter hat, ist der Versand des viel berühmten Anhörungsbogens im Vorwege des Bußgeldverfahrens.

Es ist auf gar keinen Fall ratsam, einen verjährten Bußgeldbescheid zu ignorieren. Auch gegen einen verjährten Bußgeldbe[…]


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