OLG Nürnberg – Az.: 3 U 2727/19 – Urteil vom 04.08.2020
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Juni 2019, Az. 6 O 6241/17, in Ziffer 1. dahin abgeändert, dass der Beklagte an die dort beschriebene Erbengemeinschaft lediglich einen Betrag in Höhe von 21.778,75 €, nebst Zinsen im dort zuerkannten Umfang auf diesen Betrag, zu zahlen hat.
II. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
III. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 2% und der Beklagte 98%.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist, soweit es aufrechterhalten wurde, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jedoch kann jeweils der Schuldner die Zwangsvollstreckung abwenden, indem er Sicherheit i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet, wenn nicht der Gläubiger Sicherheit i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrags leistet.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 673.308,37 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Parteien streiten darum, ob der Vater der Parteien wirksam ein Vermächtnis zugunsten des Beklagten und Widerklägers angeordnet hat.
Die Klägerin ist die Tochter, der Beklagte der Sohn des am 15. Oktober 2015 verstorbenen Erblassers H… F… O… T…. In einem Erbvertrag vom 8. Februar 1982 (Notar Dr. B…, Nürnberg, UR-Nr. …) mit seiner Mutter setzte der Erblaser, erbvertraglich bindend, seine Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge als Erben ein; ihm wurde eingeräumt, durch Vermächtnisse abweichend über Nachlassgegenstände zu verfügen (unter II. 5; insoweit nicht geändert durch den späteren Nachtrag vom 27. Februar 1987). Zum Nachlass des Erblassers gehört das bis 2011 von ihm als Einzelkaufmann geführte Transportunternehmen, welches er von seiner Mutter geerbt hatte. Zuletzt hatte der Erblasser dieses Unternehmen mit Betriebspacht- und Übernahmevertrag vom 30. September 2011 an die T… L… GmbH, deren Alleingesellschafter der Beklagte ist, verpachtet. Im Eigentum des Erblassers standen ferner die Grundstücke S… Straße … und …, 9… N….
Der Erblasser verfasste unter dem 29. März 2004 ein handschriftliches Dokument, auf dessen Vorderseite er anordnete, dass aus dem Nachlass vermächtnisweise das Fuhrunternehmen mit allen Aktiven und Passiven sowie die Anwesen S… Straße .[…]