Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auskunftsanspruch gegen fondsgebundene Lebensversicherung nach DSGVO

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG Ulm – Az.: 3 O 248/19 – Urteil vom 28.08.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Auskunftsanspruch.

Sie haben zum 01.04.2004 unter der Versicherungsnummer … eine fondsgebundene Lebensversicherung miteinander abgeschlossen, die zum 01.09.2017 durch den Kläger gekündigt wurde.

Der Kläger forderte die Beklagte mit Schreiben vom 05.02.2019 auf, mitzuteilen welche personenbezogenen Daten von ihr verarbeitet wurden und entsprechende Kopien zu übermitteln. Die Beklagte übersandte daraufhin mit Schreiben vom 15.03.2019 ein Stammdatenblatt und weitere Informationen.

Der Kläger trägt vor, sein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO sei bislang nicht vollständig erfüllt worden. Bei den begehrten Auskünften würde es sich um personenbezogene Daten handeln, da vertragsbezogene Schriftstücke naturgemäß Informationen enthalten würden, die Rückschlüsse auf die Vertragsparteien zulassen würden. Dies würde auch auf Buchungen und vertragsbezogene Kosten zutreffen.

Zudem habe der Kläger einen entsprechenden Anspruch auf Herausgabe von Abschriften und Erklärungen aus § 3 IV VVG, der auch nach Beendigung des Vertrags bestünde. Dies jedenfalls dann, wenn der Vertrag nicht vollständig beendet und noch Ansprüche erwachsen könnten. Dies sei vorliegend der Fall, da die Ausübung eines Gestaltungsrechts in Form eines Widerspruchs oder Rücktritts in Betracht käme.

Der Kläger beantragt daher,

1. Die Beklagte wird verurteilt, zu dem Versicherungsvertrag Nr. … des Klägers Auskunft darüber zu erteilen, ob bei der Beklagten

a. Folgende vom Kläger der Beklagten gegenüber abgegebenen Erklärungen im Original, in Abschrift und/oder in einem Dateisystem gespeichert sind:

aa. Antrag auf Abschluss der Versicherung;

bb. Kündigungsschreiben;

cc. Rücktritte, Widersprüche und/oder Widerruf einer Bezugsberechtigung;

ee. Abtretungserklärungen;

ff. Verpfändungserklärungen;

gg. Erklärungen über den Gesundheitszustand, soweit nicht im Antrag auf Abschluss der Versicherung enthalten;

hh. Erklärungen in Bezu[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv