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Verkehrsunfall – beim Überholen eines Traktors der nach links abbiegen will

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LG Itzehoe – Az.: 6 O 481/19 – Urteil vom 18.08.2020

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.057,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 95 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Der Streitwert wird auf 22.878,41 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten aus übergegangenem Recht gemäß § 86 VVG einen restlichen Schadensersatzanspruch in Höhe von 22.878,41 € aus einem Verkehrsunfall geltend.

Der Zeuge … fuhr mit einem Traktor Fendt nebst Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen … am 08.08.2016 gegen 18:30 Uhr auf der Landesstraße … (Hauptstraße) bei Kilometer 00 1,250. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort beträgt 100 km/h. Der Zeuge … kam mit seinem Fahrzeug aus … und fuhr in Fahrtrichtung …. Sein Fahrzeug hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Hinter ihm in gleicher Fahrtrichtung fuhr der Zeuge … ebenfalls mit einem Traktor mit Anhänger. Das Fahrzeug des Zeugen … ist bei der Klägerin versichert. Die Straße verläuft dort auf einer langen Strecke geradeaus.

Ebenfalls aus Richtung … kam der Beklagte zu Ziffer 1 mit seinem Pkw Audi A4 mit dem amtlichen Kennzeichen …, welches bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert ist.

Der Zeuge … wollte nach links auf eine landwirtschaftliche Nutzfläche abbiegen. Die Einfahrt zu der Fläche war asphaltiert. Der Beklagte zu 1 fuhr mit hoher Geschwindigkeit und überholte zunächst das Traktorgespann des Zeugen … und wollte in einem Zug das Traktorgespann des Zeugen … überholen. Beim Abbiegemanöver des Zeugen … kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1. Dieses Fahrzeug fuhr gegen das linke vordere Rad des Traktors, das Fahrzeug drehte sich und landete schließlich im Graben auf der linken Straßenseite.

Der Beklagte zu 1 konnte im wesentlichen unverletzt sein Fahrzeug verlassen. Am Fahrzeug des Zeugen … entstand ein Schaden, fü[…]


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