Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsschließungsversicherung – Schließung private Kindertagesstätte wegen Corona-Pandemie

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG München I – Az.: 12 O 7208/20 – Urteil vom 17.09.2020

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf € 150.000,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung.

Die Klägerin betreibt eine private Kindertagesstätte in München. Sie ist bei der Beklagten seit Oktober 2018 mit einer Betriebsschließungsversicherung unter der Versicherungsnummer … versichert. Gegenstand des Versicherungsvertrags sind unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsschließungsversicherung Stand 01.01.2013 … die Besonderen Bedingungen für die Betriebsschließungsversicherung Stand 01.01.2013 … sowie die Tarifbestimmungen zur Betriebsschließungsversicherung.

Für die versicherte Kindestagesstätte ist eine Tagesentschädigung von € 5.000,00 für bis zu 30 Schließungstage vereinbart.

Die … enthalten unter anderem folgende Regelungen:

㤠1 Gegenstand der Versicherung, versicherte Gefahren

1. Versicherungsumfang

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfungen von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)

a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; …

2. Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:

…“

Anschließend sind zahlreiche Krankheiten (a.) und Erreger (b.) listenförmig aufgeführt.

Zum weiteren Inhalt des Versicherungsscheins sowie der Versicherungsbedingungen wird auf die Anlagen K 1 bis K 3 Bezug genommen.

Wegen der im Frühjahr 2020 auch in Bayern fortschreitenden Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erließ das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 13.03.2020 unter dem Az.: 51-K800-2020/122-65, bekanntgemacht unter dem 25.03.2020 (BayMBl 2020 Nr. 140), eine Allgemeinverfügung, die auch das Entfallen der regulären Betreuungsangebote an allen Kindert[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv