Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsschließungsversicherung – Restaurant mit gehobener Gastronomie

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG Ellwangen – Az.: 3 O 187/20 – Urteil vom 17.09.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: € 31.243,76.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten aus einem Betriebsschließungsversicherungsvertrag die Zahlung von € 31.243,76 nebst Zinsen und den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten i. H. v. € 1.239,40 nebst Zinsen.

Die Klägerin betreibt unter der …, ein Restaurant mit gehobener Gastronomie in einer ländlichen Gegend. Sie beschäftigt 14 Mitarbeiter, darunter einen Auszubildenden und 6 Minijobber.

Zwischen der Klägerin und der Beklagten bestand für die Gaststätte/Gastwirtschaft der Klägerin seit 07.06.2019 eine umfassende Betriebsrisikoversicherung, die auch eine Betriebsschließungsversicherung für die Betriebsschließung infolge einer Seuchengefahr umfasste. Für diese Betriebsschließungsversicherung gilt Abschnitt C der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, in denen unter Punkt 1 die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls niedergelegt sind und unter Punkt 1.2 die meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger.

1.2 Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger:

a) Krankheiten

– Botulismus

– Cholera

– Diphterie

– akute Virushepatitis

– enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

– virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

– Masern

– Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis

– Milzbrand

– Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)

– Pest

– Tollwut

– Tuberkulose

– Typhus abdominalis/Paratyphus

– mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung

– akute infektiöse Gastroenteritis

– der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung

– die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes,

-verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier

sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,

b) Krankheitserreger

– Adenoviren (Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich);

– Bacillus anthracis

– Borrelia recurrentis

– Brucella sp.

– Campylobacter sp., darmpathogen

– Chlamydia[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv