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Haftungsquote – Ausweichen vor einer die Straße plötzlich querenden Katze

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OLG Zweibrücken – Az.: 1 U 9/18 – Urteil vom 30.09.2020

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 05.01.2018, Az. 4 O 131/17, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche diesem aus dem Unfallereignis vom … gegen … in … Höhe …, entstanden sind und möglicherweise noch entstehen werden, soweit dahingehende Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden; dies unter Berücksichtigung einer Mitverantwortungsquote des Klägers in Höhe von 1/3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/3, die Beklagte 2/3 zu tragen.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

5. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch das streitgegenständliche Unfallereignis entstanden sind.

Der Kläger befuhr am … gegen …. mit seinem Motorrad (Marke: Harley-Davidson) die Hauptstraße …; die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Ungefähr auf der Höhe des Anwesens Nr. … bremste er, verlor das Gleichgewicht und stürzte. Die Beklagte ist Halterin einer Katze der Rasse Main-Coon. Die überdurchschnittlich große Katze hat ein längeres schwarzes Fell, weiße Pfoten und weißes Fell am Bauch. Ob der Sturz durch die Katze verursacht worden ist, ist zwischen den Parteien umstritten.

Der Unfall ist polizeilich aufgenommen worden. Hierbei wurde eine Bremsspur des Motorrades von 4,69 m und eine durch das umgefallene Krad verursachte Rutschspur von 8,67 m ermittelt und festgehalten (Bl. 293 d.A.). Ein gegen den Kläger geführtes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde im … eingestellt. Die Tierhaftpflichtversicherung der Beklagten zahlte nach Aufforderung des Prozessbevollmächtigten des Klägers an diesen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in drei Teilbeträgen insgesamt 8.000 €. Die Anerkennung einer Haftung dem Grunde nach hat sie abgelehnt.

Der Kläger hat erstinstanzlich vorgetragen, mit einer Geschwindigkeit von unter 30 km/h gefahren zu sein. In Höhe des Anwesens Nr. … habe die Katze der Beklagten die Fahrbahn plötzlich von rechts nach links passiert. Er […]


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