Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsschließungsversicherung – Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern abschließend

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Göttingen – Az.: 5 O 111/20 – Urteil vom 13.01.2021

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 70.054,95 EUR.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung infolge der „Corona-Pandemie“.

Die Klägerin betreibt ein Fitnessstudio in X. Sie unterhält bei der Beklagten unter der Versicherungsschein-Nummer XXX eine Versicherung, die unter Geltung der „Zusatzbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung Fassung 2019“ (Anlage K2, Bl. 14 d. A. – im Folgenden: Zusatzbedingungen) u. a. eine Betriebsschließungsversicherung beinhaltet. In §§ 1, 2 der Zusatzbedingungen ist vereinbart:

㤠1 Geltung des Teil A und des Teil D

Für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden infolge Infektionskrankheiten aufgrund behördlicher Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) gelten die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen für die Firmen-Sachversicherung (Teil A und Teil D, VFS) soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

§ 2 Gegenstand der Versicherung, versicherte Gefahren

1. Versicherungsumfang

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG in der Fassung vom 20.07.2000) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)

a) den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; […]

2. Meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger

Meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger:

a) Krankheiten

[…]

Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Schädigung,

[…]“

Die mittlerweile in das IfSG aufgenommene „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t) in d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv