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Verkehrsunfall Parkhaus – Vorfahrt gewähren –  gegenseitige Rücksichtsnahmegebot

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LG Saarbrücken – Az.: 13 S 122/20 – Urteil vom 23.12.2020

1. Auf die Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 21.08.2020 – 37 C 75/20 (08) abgeändert und der Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger weitere 783,89 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 179,27 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zu 50%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Ausgleich von Schadensersatz in Anspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 27.09.2019 gegen 18.15 Uhr im Parkhaus „…“ in der … in … ereignete.

Der Kläger befuhr mit seinem Peugeot 107 (amtl. Kennz. …) auf dem 5. Parkdeck die zur Ausfahrt führende Parkgasse. Die Zeugin … fuhr mit ihrem Mercedes B 180 (amtl. Kennz. …), welcher in Belgien haftpflichtversichert ist, auf einer von rechts in die Fahrbahn des Klägers einmündenden Parkgasse. Über der Zufahrt dieser Gasse ist ein Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht. Als der Kläger die Einmündung passierte und die Zeugin … nach rechts in die Fahrbahn des Klägers einbog, kam es zur Kollision. Dabei berührten sich das klägerische Fahrzeug am Kotflügel vorne rechts und das von der Zeugin geführte Fahrzeug am Kotflügel vorne links. Dem Kläger entstand ein Schaden von insgesamt 3.135,59 €, den der Beklagte zu 50 % regulierte.

Mit der Klage hat der Kläger ausgehend von einer Alleinhaftung der Beklagten Schadensersatz in Höhe von weiteren 1.567,79 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 218,72 €, jeweils nebst Zinsen, begehrt. Er hat behauptet, die Zeugin … habe vor der Einmündung in seine Fahrbahn angehalten. Da ihm das Vorfahrt-gewähren-Schild aus ihrer Richtung bekannt gewesen sei, sei er davon ausgegangen, sie lasse ihn entsprechend der Verkehrsregelung passieren. Als er sich mit seinem Fahrzeug dann schon unmittelbar vor ihr befunden habe, sei sie wieder angefahren, in einem engen Bogen in seine Fahrbahn eingefahren und dann nach links rübergekommen. Er selbst habe noch gebremst und auch noch nach links gelenkt, die Kollision aber nic[…]


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