Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbbaurechtsvertrag – Auslegung einer Regelung über eine Entschädigung bei Heimfall

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

LG Neuruppin – Az.: 3 O 389/07 – Urteil vom 17.12.2010

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.616,33 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.616,33 € seit dem 18.08.2010 und aus weiteren 5.000,00 € seit dem 25.11.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Klage im Übrigen in der Hauptsache erledigt ist.

Die Widerklage auf Zahlung wird abgewiesen.

Auf die Vollstreckungsgegenklage wird die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde UR-Nr. …/1999 B der Notarin … für unzulässig erklärt, soweit der Kläger wegen eines Betrages vollstreckt, der die Summe von 38.613,53 € übersteigt. Im Übrigen wird die Vollstreckungsgegenklage abgewiesen.

Der Einstellungsbeschluss vom 01.10.2010 bleibt mit folgender Maßgabe aufrechterhalten:

Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde UR-Nr. …/1999 B der Notarin … in Wittenberge bleibt einstweilen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ohne Sicherheitsleistung eingestellt, soweit der Kläger wegen eines die Summe von 38.613,53 € übersteigenden Betrages vollstreckt.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und der Beklagte 85 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten mit Klage und Widerklage um Ansprüche aus einem beendeten Erbbaurechtsverhältnis.

Mit notariellem Vertrag vom 20.12.1999 bestellte der Kläger dem Beklagten ein Erbbaurecht an dem Grundbesitz mit den Katasterbezeichnungen Flur …, Flurstück 3, Forsten und Holzungen, zu 13.827 m² sowie Flur …, Flurstück 4/1, Gebäude und Gebäudenebenfläche, Gartenland, Wasserfläche, zu 14.665 m², bebaut mit Gutshaus, Garagen und Schlossruine. Der Erbbauzins für die gesamte Fläche betrug monatlich 1.670,00 DM (umgerechnet 853,86 €). Hierzu heißt es im Vertrag, der Erbbauzins entspreche einem Betrag von 4 % des Verkehrswertes i.H.v. derzeit 500.000,00 DM. Schließlich war dem Beklagten eine Kaufoption eingeräumt worden. Der Kaufpreis sollte 500.000,00 DM betragen, sofern das Ankaufsrecht innerhalb von 10 Jahren ab Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages ausgeübt würde.

Wegen aller in der Urkunde eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zur Leistung bestimmter Geldbeträge dem Grundstückseigentümer hat sich der Beklagte der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in sein gesamtes Vermögen unterworfen.

Die Entschädigungsregel bei Heimfall und Zeitablauf unter II § 8 des notariellen V[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv