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Internetformular – Anrede von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität

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LG Frankfurt – Az.: 2-13 O 131/20 – Urteil vom 03.12.2020

1. Das Versäumnisteilurteil der Kammer vom 07.08.2020 wird aufrechterhalten.

2. Die beklagte Person wird verurteilt, die klagende Person von vorgerichtlichen Anwältinnenkosten der Rechtsanwaltskanzlei … in Frankfurt am Main in Höhe von 492,54 € freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die klagende Person gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 €. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisteilurteil der Kammer vom 07.08.2020 darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden. Die klagende Person kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die beklagte Person Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die klagende Person nimmt die beklagte Person auf eine Entschädigung in Geld und Unterlassen in Anspruch, weil sie sich bei der Nutzung von Angeboten der beklagten Person und in der Kommunikation mit ihr wegen ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert sieht.

Die klagende Person besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Sie wird im sozialen Kontext als auch im beruflichen Verkehr mit geschlechtsneutralen Pronomen und dem weder männlich noch weiblich einseitig konnotierten Vornamen … adressiert, da dies der seit langem empfundenen Geschlechtsidentität ohne männliches oder weibliches Geschlecht, sondern als nicht-binärer Person entspricht. Eine Personenstandsänderung der klagenden Partei hat jedoch noch nicht stattgefunden. Insoweit ist auch noch in der Geburtsurkunde eine Geschlechtsangabe enthalten. Im Personenstandsregister ist als Vorname … eingetragen.

… Die beklagte Person vertreibt Produkte und Dienstleistungen auch über das Internet.

(Symbolfoto: Von Tero Vesalainen/Shutterstock.com)

Am 16.10.2019 besuchte die klagende Person den Internetauftritt … der beklagten Person, um … zu erwerben. Voraussetzung für den Kauf … über das Internet ist, dass der Kaufwillige entweder […]


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