Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung erhalten? Wir helfen schnell und unkompliziert!

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Es ist ein unbestreitbares Faktum, dass der normale Mensch einen Großteil seines Lebens auf der Arbeit verbringt. Die Arbeitsstelle fungiert als Sicherheit für das Leben, da durch das Erwerbseinkommen der Lebensunterhalt bestritten wird. Darüber hinaus stellt die Arbeitsstelle auch einen wichtigen Baustein des sozialen Lebens dar, da sich der Arbeitnehmer mit seinen Kollegen austauschen kann. Keine Frage, die Arbeit ist ein wichtiger Faktor für das Leben des Menschen. Kommt jedoch die Kündigung ins Haus, so oftmals guter Rat teuer. Nicht selten verzweifeln Menschen an einer Kündigung, die sie nicht nachvollziehen können. Ein Grund zur Verzweiflung besteht jedoch in den seltensten Fällen, da der Arbeitnehmer sich mit unserer anwaltlichen Hilfe durchaus auch gegen eine Kündigung wehren kann. Die Kündigungsschutzklage ist ein probates Mittel, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu überprüfen und etwaig sogar den Arbeitsplatz zu erhalten.

[toc]


Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?
Dann werden Sie jetzt aktiv und lassen Ihre Kündigung durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz auf Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit überprüfen. Erhalten Sie von uns eine erste kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Ebenfalls prüfen wir für Sie ob und in welcher Höhe mit einer Abfindung zu rechnen ist. So fern sinnvoll, reichen wir fristgerecht auf Wunsch eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht ein.

Unser Fachanwalt verfügt über eine über 30-jährige Erfahrung und ausgewiesene Kompetenz im Bereich des Arbeitsrechts.
Lassen Sie HIER Ihre Kündigung von uns überprüfen >>>

Zunächst erst einmal sollte sich der gekündigte Arbeitnehmer darüber im Klaren sein, welches Ziel mit der Kündigungsschutzklage verfolgt werden soll. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Der Erhalt des Arbeitsplatzes oder das Erreichen einer guten Abfindung, um die Phase zwischen der Kündigung und dem neuen Arbeitsplatz besser überbrücken zu können.
Hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigung zurückzuweis[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv