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Verkehrsunfall – Knieverletzungen durch Sturz eines Fahrradfahrers über eine geöffnete Kfz-Tür

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AG Bottrop – Az.: 8 C 457/09 – Urteil vom 24.02.2011

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1. ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.08.2009

2. weitere 36,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2009

3. vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 359,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2010

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 35 % und die Beklagte 65 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 3.066,07 EUR festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: Von Dan Race/Shutterstock.com)

Der Kläger verlangt von der Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von noch 2.300,– EUR, die Bezahlung von Attestkosten in Höhe von 36,52 EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 06.02.2009 fuhr der Kläger mit seinem Fahrrad auf einem Radweg. Die Tür des bei der Beklagten versicherten Fahrzeuges wurde geöffnet, so dass der Kläger angestoßen wurde und stürzte.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte den gesamten dem Kläger entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Sie hat den Sachschaden erstattet. Außerdem hat sie 700,– EUR Schmerzensgeld gezahlt.

Der Kläger hat Verletzungen erlitten. Insoweit ist unstreitig, dass er eine Prellung des rechten Kniegelenkes erlitten hat, ebenso wie eine Thoraxprellung, und dass er vom 09.02.09 bis zum 11.02. 09 einschließlich arbeitsunfähig krankgeschrieben war. Die Beklagte hat unter diesen Umständen 700,– EUR als Schmerzensgeld gezahlt.

Der Kläger behauptet, bei dem Unfall seien weitere Schäden entstanden. Er sei ständig in Behandlung gewesen. Er habe insbesondere über längere Zeit Schmerzen erlitten. Wirklich ausgeheilt sei die Verletzung erst am 24.06.2009 gewesen. Bis Ende Mai habe er seinen üblichen sportlichen Tätigkeiten nicht nachgehen können. Er habe insbesondere nicht – wie üblich – 3 […]


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